Neu Paris

(auch Paris Nou, Parisul Nou, Post Klöstitz, Decebal)

Bereits1909 entstanden Pläne, den Ort Paris zu erweitern, die freien Flächen waren jedoch häufig überschwemmt, so dass man sich für das Schager Tal 12 km von Paris entschied. Johannes Kühn (1882-1936) lebte einige Jahre allein in der Wildnis, bis auch andere dort siedelten. Auch hier war das Los hart, man kämpfte mit den Unbilden der Witterung genauso, wie in der Heimatgemeinde, es gab Überschwemmungen und harte Winter mit Schneestürmen, welche meterhohe Verwehungen verursachten. Wölfe taten ein übriges.

Das Dorf war zur Umsiedlung ca 300 m breit und 2 km lang und besaß 160 Hofstellen, allerdings waren nicht alle bebaut. Ein ganzer Hof war etwa 130 m lang, 34 m breit. Es gab ein Schul- und Bethaus mit Schulbibliothek, Laden, Handwerker, Schneiderei und Molkerei.

Zusammen mit Paris umfasste die Gemarkung etwa 9500 ha und etwa 2200 Einwohner.

Ansicht des Ortes Neu-Paris (Roshcha Рощ)

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© google 2009

Eduard Kühn, unser Ahn, um welchen es hier geht, besaß mit seiner Frau Emma 2 Höfe zur Umsiedlung 1940, sowie 134 Deßjatinen Land. Damit war er ein Vollwirt, im Gegensatz zu vielen anderen, welche über die Generationen hinweg zu Halb- und Viertelwirten wurden, der Begriff Halbbauer beinhaltete Landwirte, welche das Land eines anderen „auf die Hälfte“ bewirtschaftete, sprich, den halben Ernteertrag an den Eigentümer der Flächen ablieferten. So reichte der Ertrag aus eigenem und gepachteten Land zum Leben, der andere erhielt den anderen Teil der Ernte, weil er z.B. Winterfutter für Kühe benötigte, jedoch Einnahmen als Lehrer hatte und deshalb das Land nicht selbst bearbeitete.

Oder man wurde gar zum Einwohner – Landlose, welche keinen Hof besaßen. Diese bewirtschafteten gepachtetes oder gekauftes Land und hatten, da nicht in Besitz von Kronsland, auch keinen Anspruch auf Gemeindeland, Anwohner waren jene, welche nur noch den Hof besaßen.

Ein Hauptgrund für die „Verarmung“ der Kolonisten lag in der Art und Weise des Vererbens, ursprünglich beinhalteten die Privilegien der Kolonisten, das deutsche Erbrecht auch in der neuen Heimat anzuwenden. In der Regel erbte der jüngste Sohn, und nur, wenn dieser dazu nicht fähig war, konnte der Vater einen älteren oder einen anderen Verwandten zum Erben bestimmen. Verwitwete die Frau, so behielt sie das geerbte Land bis zur Wiederheirat oder der Heirat einer der Töchter, der eingeheiratete Mann erhielt dann den Landanteil als seinen Besitz. Da das Land selbst bei Verkauf ungeteilt blieb, mussten die anderen Kinder im Handwerk oder anderweitigen Berufen ein Auskommen finden.

Mit dem Ende des Fürsorgekommitees und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1874 folgten auch andere russische Gesetze, welche nun zur Anwendung kamen. Fortan erbten alle Kinder, was oft eine Teilung der Flächen zur Folge hatte, da die Söhne nun meist Bauern blieben. Die Bauernsöhne erhielten alle die gleiche Landfläche, erlernten sie auf Kosten des Vaters jedoch einen anderen Beruf, zog er diese Kosten von der Landfläche ab, d.h., man erbte kein oder weniger Land. Das Land der Mutter erhielten i. d. R. die Töchter, es gab Flächenteilungen oder -veräußerungen in Folge von Eheschließungen (Mitgift), welche ebenfalls einen Landverlust beinhalteten.

Natürlich gab es, genau wie heute auch, das Problem der Verschuldung, welches zum Verlust von „Haus und Hof“ führte. Im Übrigen kam nicht jeder als Kolonist ins Land, es gab von Anfang an in den Kolonien auch Menschen, welche ihre Heimat ohne Privilegien verließen.

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