Deportation – Verbannung – Ansiedlung

eine subjektive Betrachtung ausgewählter Bevölkerungsgruppen unter Beachtung historischer Fakten und der Einbindung von Geschehnissen, wie sie mir Zeitzeugen schilderten


 

Der Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 „Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Wolgarayons leben“

Am 22. Juni 1941 begann der deutsche Einmarsch in die Sowjetunion. Um eine Begründung für die Misserfolge der Roten Armee bei dem Zurückschlagen der deutschen Truppen zu haben, wurde für die Öffentlichkeit ein Feindbild aufgebaut, dass Maßnahmen ermöglichte, um eine vermeintliche Kollaboration der unterdrückten ethnischen Minderheiten, die tatsächlich eine Zeit lang mit den Deutschen sympathisierten, aber vor allem der Russlanddeutschen mit Nazi-Deutschland zu verhindern.

Aufgrund des Befehls des Kriegsrates der Südfront und der Anweisung des Rates für Evakuierungsangelegenheiten Nr. 75s begann schon ab dem 15. August 1941, die als Evakuierungsmaßnahme getarnte Aussiedlung der etwa 53.000 Krimdeutschen, vorerst in den nordkaukasischen Raum. Der unmittelbaren Anstoß zur Auflösung der Autonomen Republik der Wolgadeutschen und zur Einleitung der totalen Deportation der deutschen Minderheit war vermutlich ein Schreiben der Politbüromitglieder Shdanow, Molotow und Malenkow an Stalin vom 24. August 1941, in dem sie ihn über den vereinbarten Beschluss informierten, die Aussiedlung von 88.700 Finnen und 6.700 Deutschen aus dem Gebiet Leningrad unverzüglich einzuleiten. Zugleich wurde eine „Instruktion zur Durchführung der Umsiedlung der Deutschen, die in der ASSR der Wolgadeutschen, in den Gebieten Saratow und Stalingrad ansässig sind“ herausgegeben. Der Durchführungszeitraum wurde auf den 2. September bis 20. September 1941 festgelegt. Mit der Angelegenheit betraut wurde der Volkskommissar für Innere Angelegenheiten, Lawrentij Berija.1

Die Klarheit des Beschlusses zeigt sich in der Wortwahl: „Überzusiedeln sind alle Einwohner deutscher Nationalität, die in den Städten und ländlichen Siedlungen der ASSR der Wolgadeutschen, der Gebiete Saratow und Stalingrad leben. Mitglieder der WKP(b) und des kommunistischen Jugendverbands Komsomol sind gleichzeitig mit den anderen umzusiedeln.“ 1

Den Familienmitgliedern von Militärangehörigen der Roten Armee versprach man „in den Ansiedlungsorten eine Vorzugsbehandlung, vor allem bei der wirtschaftlichen Einrichtung und der Unterbringung“. Einzig Frauen, deren Ehemänner nicht Deutsche waren, blieben von der Verbannung – vorwiegend nach Sibirien, Kasachstan und an den Ural – verschont.

Mit dem Beschluss des ZK der WKP(b) vom 31. August 1941 „Über die Deutschen, die auf dem Territorium der Ukrainischen SSR leben“ wurde die Mobilisierung der Männer im Einberufungsalter befohlen. Sie wurden 13 Bautrupps zugeteilt mit insgesamt 18.600 Männern und in vier GULAG-Objekte der NKVD verschickt: Iwdel’lag, Solikambumstroj, Kimpersajlag und Bogoslowstroj.

„Ich kam in das Lager Iwdel-Lag im Ural. Die letzten hundert Kilometer wurden wir mit Hunden zu Fuß durch den Wald getrieben. Dort war tiefer, tiefer Schnee und sonst nichts. Das Lager war leer, als wir ankamen. Außerdem waren dort Zäune und Wach türme. Die Baracken waren alt. Zum Teil fehlten die Fenster, wir waren 40-50 Mann in einer Baracke. Wir haben im Wald Bäume gefällt. Wenn wir von der Arbeit gekommen sind, war die ganze Kleidung nass und gefroren. Es gab eine Kammer, in der die Sachen trocknen sollten. Aber manches Mal hat das nicht geklappt. Und man hat es nass wieder angezogen und raus in die Kälte. Anfangs hatte man noch ein bisschen Kraft von zu Hause. Dann sind die Leute immer schwächer und schwäch er geworden, bis sie kaum noch laufen konnten“.2

Der Bau der Eisenbahn nach Solikamsk durch Häftlinge des Gulag 3)

Gemäß der Direktive vom 8. September 1941 wurden die etwa 100.000 russlanddeutschen Angehörigen der Roten Armee aus den regulären Einheiten zunächst in Bautrupps versetzt, vielfach jedoch erschossen. Für die Deutschen im Gulag wurde auf Anraten des NKWD Anfang des Jahres 1942 eine eigene Kategorie gefunden: trudmobilisowanny nemez, dies wurde zur offiziellen Bezeichnung für die Deutschen in der Arbeitsarmee. Zum 1. Januar 1942 befanden sich insgesamt 20.800 Deutsche in der Trudarmee. Im Oktober 1942 übertrug man die für die Deutschen geltenden Bestimmungen auf andere Minderheiten: wehrpflichtige Männer aus den Ethnien der in Russland ansässigen Finno-Ugrier, Ungarn, Rumänen und Italiener wurden ebenfalls bis zur ihrer Auflösung 1946 zur Arbeitsarmee eingezogen.

Auf Grundlage einer Verordnung des Staatliche Verteidigungskomitees vom 8. Oktober 1941 „Über die Aussiedlung der Deutschen, die das Gebiet der Georgischen, Armenischen und Aserbaidschanischen Sowjetrepubliken bewohnen“ wurden mehr als 45.000 Kaukasiendeutsche zwischen dem 15. Oktober und 12. November 1941 deportiert.

Unter ihnen 4193 namentlich bekannte Katharinenfelder.4 , deren Wagons an der Verladestation Sandar standen, um sie nach Sibirien zu schaffen.

Zahlenmaterial zu den deportierten Menschen aus Courtois, Stéphane; Werth, Nicolas; Panné, Jean L.; Paczkowski, Andrzej; Bartosek, Karel; Margolin, Jean L.: Das Schwarzbuch des Kommunismus: Unterdrückung, Verbrechen und Terror [С., Верт Н. Черная книга коммунизма, М.: Три века истории, 2001 г., с.216 -217.]a

 Die Verbannung der anderen Gruppen der deutschen Bevölkerung, die keinen Autonomiestatus besaßen, so u. a. aus der Ukraine, dem Trans- bzw. Nordkaukasus, sowie aus Großstädten, erfolgte in den darauf folgenden Wochen und Monaten mittels geheimer Beschlüsse des Politbüros der WKP(b), des Staatlichen Verteidigungskomitees GKO, des NKWD und der Kriegsräte einzelner Armeefronten. Gleichzeitig wurden ihnen ihre staatsbürgerlichen Rechte aberkannt und ihr Eigentum bis auf ein geringes Handgepäck eingezogen.

Betroffen waren auch Deutschen aus den Gebietszentren und Industriezonen Kasachstans. So beschloss das ZK der Kommunistischen Partei Kasachstans am 16. Oktober 1941 die Aussiedlung, bereits Ende des Monats begannen die Erfassung, das Zusammentreiben und schließlich die Verbannung in die ländlichen Siedlungen der Gebiete Molotow/Perm, Tscheljabinsk, Swerdlowsk und Tschkalow/Orenburg im Ural.1

Kasachstan hatte bereits zwischen 1929 und 1933 erhebliche Bevölkerungsverluste hingenommen. Die Zwangskollektivierungsmaßnahmen nahmen den nomadisch lebenden Hirten ihre bisherige Lebensweise, die Herden starben mangels Nahrung in der Steppe und entzogen so der Bevölkerung die Lebensgrundlage. Rund 2 Millionen Menschen verhungerten und etwa 1 Million Menschen verließen das Land. Sibirien sollte daher für viele Deutsche nicht die Endstation sein, die Menschen wurden mit Viehwaggons weiter transportiert und irgendwo in den leeren Steppen Kasachstans zur „Ansiedlung“ abgesetzt. 5

Hier mussten die Ankömmlinge nicht nur für sich selbst sorgen, sondern wurden für schwerste und unqualifizierte Arbeiten beim Bau von Eisenbahnlinien, Industriebetrieben, in der Öl- oder Kohleförderung oder beim Holzfällen eingesetzt.

Da die Versorgung mit Lebensmittelmarken nur für die arbeitende Stadtbevölkerung galt, die Landbevölkerung überwiegend von eigenen Nutzgärten und vom privat gehaltenen Vieh lebte, waren vor allem Hunger und Krankheiten Ursache für ein massenhaftes Sterben der Deportierten. Die Propaganda gegen die Deutschen sorgte für weitere Repressalien und sie hörten nur zu oft: „Ernährt euch, wovon ihr könnt, ihr seid keine sowjetischen Menschen“, „Alle Deutschen mögen vor Hunger verrecken“

Nur die Hilfe der einheimischen kasachischen Bevölkerung, die zuvor unter der Zwangskollektivierung bereits gelitten hatte, rettete Zehntausenden das Leben.5

Mit dem Kriegsende 1945 wurden etwa 200.000 Russlanddeutsche aus dem Warthegau als so genannte Repatriierte nach Sibirien und Mittelasien deportiert.

Unter ihnen viele der etwa 340.000 Schwarzmeerdeutschen, die in den 1943/1944 beim Rückzug der Wehrmacht in den Warthegau umgesiedelt wurden und als Administrativumsiedler die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatten.

Foto aus: А.А. Герман , А.Н. Курочкин: Немцы СССР в Трудовой армии (1941-1945) [Die Deutschen aus der UdSSR in der Trudarmee (1941-1945) Verlag Gotika Moskau 1998]

Bis 1946 kamen weitere rund 200.000 repatriierte Deutsche aus dem westlichen Teil der UdSSR und aus allen Besatzungszonen Deutschlands, fast die Hälfte waren Minderjährige.6

Grundlage für diese Zwangsrückführung war die am 11. Februar 1945 auf der Konferenz von Jalta von den westlichen Regierungen mit der Sowjetunion unterzeichnete Vereinbarung, in der festgelegt wurde, welcher Personenkreis zwangsweise zu repatriieren war.

Ein Kriterium von fünf möglichen musste erfüllt sein:

  • Wohnsitz auf sowjetischem Territorium am 1. September 1939
  • nach der Konferenz von Jalta in westalliierte Hand geraten
  • am 22. Juni 1941 oder später dienstpflichtig in der Roten Armee
  • Gefangennahme in einer deutschen Uniform
  • Nachweis für Kollaboration

Die ersten beiden Kriterien sollten verhindern, dass Angehörige der nach 1917 emigrierten Sowjetbürger von der Zwangsrepatriierung bedroht waren. Auch polnische Ukrainer und Esten, Letten und Litauer, die aus Gebieten stammten, die erst im Verlaufe des Zweiten Weltkriegs sowjetisch geworden waren, fielen nicht unter diesen Personenkreis.

Die Amerikaner und die Engländer vereinbarten, dass jede Besatzungsmacht „ihre“ Bürger ins eigene Land zurückbringen darf. Für jeden ehemaligen Sowjetbürger deutscher Nationalität, der aus Deutschland deportiert wurde, wurden 200 US-Dollar Kopfgeld als Kriegsschuld für Deutschland angerechnet.7

Auch in unserer Familie waren Angehörige, die von der Roten Armee 1945 auf der Flucht überrollt und deportiert worden. Sie teilten ihr Schicksal mit dem tausender anderer und starben fast alle an den unmenschlichen Bedingungen in der Trudarmee. Die Repatriierten wurden entsprechend der Direktive des NKVD Nr. 181 vom 11. Oktober 1945 allen anderen Sondersiedlern gleich gestellt.8

Gulags in der UdSSR

Die Verhältnisse, unter denen die Zwangsarbeiter arbeiten mussten, waren wie in einem Gefangenenlager. Sie lebten unter strenger Bewachung, mit Schwerstarbeit und psychischem Druck von Seiten der Vorgesetzten. Die Arbeitsnorm war unerträglich hoch und nicht alle konnten sie erfüllen. Wer die Norm schaffte, bekam 600-800 g Brot und die andere nur 300 g. An Unterernährung, Unterkühlung und Krankheit starben mehr als ein Drittel der mobilisierten Deutschen. 2.900 ihrer auf diese Weise verwaisten Kinder waren daher von der NKVD zwischen März 1944 und Oktober 1945 in Waisenhäuser einquartiert worden.6

Laut einer Regierungsverordnung vom 8. Januar 1945 wurden zur besseren Erfassung und Kontrolle der deportierten Völker in den Aussiedlungsgebieten Sonderkommandanturen geschaffen. Jeder Deutschen musste sich jetzt registrieren lassen und binnen drei Tagen alle Änderungen der Zahl seiner Familienangehörigen melden. Ohne Genehmigung des Kommandanten durften niemand seinen Wohnort verlassen.

Zudem wurden auch die bereits vor dem Krieg in Sibirien und Kasachstan ansässigen Deutschen der Aufsicht der Sonderkommandantur des NKVD unterstellt. Ab 1947 wurden die Strafen für kleinste Vergehen verschärft. Das unerlaubte Verlassen des Aufenthaltsortes wurde nun erst mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft, ab dem 21. Februar 1948 wurde das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Haft erhöht, und jedes Familienoberhaut musste monatlich persönlich zur Registrierung beim Kommandanten des NKVD erscheinen. Eine weitere Verschärfung der Bedingungen für Deutsche und andere Sondersiedler erfolgte am 26.11.1948 durch ein Dekret, das die Verbannung der Deutschen, aber auch der Tschetschenen, Kalmücken und Krimtataren “auf ewig” festschrieb und für das unerlaubtes Verlassen des Aufenthaltsortes 20 Jahre Zwangsarbeit vorsah, eine Strafe, die tatsächlich verhängt wurde.9

 

Ausschnitt aus Haack´s Schulatlas 1973 mit Wirtschaftsstandorten Sibiriens und Kasachstans, die vor allem im Umkreis der Standorte der ehemaligen Gulag entstanden und zeigen, wie wichtig die Deportierten für die Entwicklung dieser Standorte waren

Mit Stalins Tod am 5. März 1953 setzte eine vorsichtige Liberalisierung der sowjetischen Gesellschaft ein, beginnend mit der Rehabilitierung der Opfer politischer Justiz, und der schrittweisen Verbesserung der Lage der Deportierten. Der Regierungsbeschluss „Über die Aufhebung einiger Einschränkungen in der Rechtsstellung der Sondersiedler“ brachte jedoch nicht die Rechte eines normalen Sowjetbürgers, sondern den Status eines Sondersiedlers. Die deutschen Zwangsarbeiter wurden in die Stammbelegschaften von Betrieben und Bauorganisationen überführt. Nur mit Einverständnis der Betriebsleitung und des zuständigen Kommandanten konnten ehemalige Mobilisierte an den Ort ihrer Pflichtansiedlung zurückkehren oder ihre Familien zu sich holen. Die Zusammenführung der über das Land verstreuten Familien dauerte bis in die Mitte der fünfziger Jahre, in ihre vor 1941 bewohnten Heimatorte durfte niemand zurückkehren. Die Zusammenführung der über das Land verstreuten Familien dauerte bis in die Mitte der fünfziger Jahre, in ihre vor 1941 bewohnten Heimatorte durfte niemand.

Auf eine Anerkennung dieser Zwangsarbeit musste jedoch lange gewartet werden. Über sechzig Jahre nach der Aufhebung der Gesetze über die Sondersiedler hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die sogenannte Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“)10 zur Zwangsarbeiterentschädigung gebilligt. Mit dem Inkrafttreten am 1. August 2016 kön­nen ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­beiter, die als Zi­vil­per­so­nen auf­grund ih­rer deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit oder Volks­zu­ge­hö­rig­keit kriegs- oder kriegs­fol­gen­be­dingt zur Zwangs­ar­beit her­an­ge­zo­gen wur­den und am 27. November 2015 noch lebten, ei­nen ein­ma­li­gen An­er­ken­nungs­be­trag in Hö­he von 2.500 Eu­ro er­hal­ten. Wer nach diesem Termin verstarb, gab diesen Anspruch an seine Erben weiter, jedoch war das Zeitfenster zur Antragstellung begrenzt, endete am 31. Dezember 2017.

 


1) Viktor Krieger: Deportationen der Russlanddeutschen 1941-1945 und die Folgen

2) Zeitzeuge Adam Rusch, Spätaussiedler aus Berlin in Andrea Gotzes „Das haben wir alles überlebt“ Russlanddeutsche Erinnerungen 1930-1990, Suttonverlag

3) Foto: northural.ru/image/1228344687 [Строительство железной дороги до Соликамска силами заключенных ГУЛАГа]

4) Emil Biedlingmeier: Das Ahnenbuch von Katharinenfeld in Georgien, Kaukasus: Chronik der Familien. Eigenverlag (2005), Daten zusammengestellt von Harry Hörz S. 865

5) Dagmar Schreiber: Kasachstan: Auf Nomadenwegen zwischen Kaspischen Meer und Altaj (Trescher Verlag 2008)

6) Nemcy SSSR v trudovoj armii (1941-1945) / A. A. German, A. N. Kuročkin – Moskva: Gotika, 1998

7) Freiheitsglocke Berlin, April 2013 63. Jahrgang, Nr. 726 VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. Gemeinschaft von Verfolgten und Gegnern des Kommunismus

8) Istorija stalinskogo GULAGa, S. 473

9) V. Herdt: Die Neuordnung des Sondersiedlungsregimes und das Dekret vom 26. November 1948. In: Von der Autonomiegründung zur Verbannung und Entrechtung. Die Jahre 1918 und 1941 bis 1948 in der Geschichte der Deutschen aus Russland. Hrsg.: Alfred Eisfeld. Stuttgart 2008, S. 204-211.

10) Bundesverwaltungsamt: An­er­ken­nungs­leis­tung an ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­bei­ter [Индивидуальные компенсационные выплаты бывшим немецким подневольным работникам]

a) © Nachbearbeitung der Karte mit Zahlenmaterial by „BorisClever“

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