Auf dem in Großhennersdorf 1721 gegründeten diakonischen „Katharinenhof“ zur Versorgung von Waisenkindern und armer, alter Leute lebten 1940 etwa 300 behinderten Kinder. Unter dem Vorwand der „Beräumung“ zur Unterbringung von Flüchtlingen wurden sie Opfer der Euthanasie, wie ich es bereits in meinem Bericht zum Lager Hubertusburg erklärte. Man verbrachte über 200 Kinder nach Pirna-Sonnenstein und Großschweidnitz, um sie dort umzubringen. In den leeren Gebäuden des „Katharinenhofs“ wurden im Anschluss etwa 400 Elsass-Lothringer, die wegen ihrer Wehrdienstverweigerung zwangsumgesiedelt worden waren, sowie Bessarabiendeutsche untergebracht.
Die Verlegung der Borodiner Umsiedler aus Löbau erfolgte am 3. Dezember 1940 in das Lager Nr. 40 Großhennersdorf, wo die Umsiedler am 4. Dezember augenommen wurden, ehe sie am 24. September 1941 nach Litzmannstadt verlegt wurden, wie man dem noch vorhandenen Lagerpass der Familie Scheurer3 entnehmen kann.
Im November 1941 kamen Zwangsumsiedler aus Slowenien nach Großhennersdorf, im Oktober 1944 Flüchtlinge aus den Ostgebieten. Der Ort wurde Durchgangsstation für Tausende, die zeitweilig beherbergt und versorgt werden mussten.
1996 wurde auf dem Gelände des Katharinenhofes eine Gedenksäule errichtet, mit der an 223 Frauen, Kinder und Männer erinnert wird, die der Tötungsaktion T4 des NS-Regimes zum Opfer fielen.
SS-Gruppenführer Arthur Nebe (Beamter des Reichskriminalamtes und Amtschef) im Gespräch mit Dr. Albert Widmann (Chef der chemischen Abteilung des Kriminaltechnischen Instituts im Reichskriminalamt):
„Widmann, kann das Kriminaltechnische Institut große Mengen Gift herstellen?“ „Wofür? Um Menschen zu töten?“ „Nein.“ „Wozu dann?“ „Um Tiere in Menschengestalt zu töten; das heißt die Geisteskranken, die man nicht mehr als Menschen bezeichnen kann und für die es keine Heilung gibt.“ 3
Dr. phil.h.c. Karl Wilhelm Fricke: Akten-Einsicht Rekonstruktion einer politischen Verfolgung. Mit einem Vorwort von Joachim Gauck; Analysen und Dokumente – Wissenschaftliche Reihe des Bundesbeauftragten, Band 2; 4. aktualisierte Auflage, Berlin 1997; Ch. Links Verlag; S. 134
In insgesamt 6 T4-Anstalten (Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg, Hadamar) werden innerhalb von 20 Monaten (Januar 1940-Sep 1941) werden 70.243 1 Menschen getötet, vorwiegend psychisch Kranke und geistig Behinderte.
Die gezielten Tötungen gehen auch nach dem am 24.8.1941 verfügten „Euthanasie-Stopp“ weiter und enden erst 1945 – man läßt verhungern, vergiften, spritzt Überdosen von Medikamenten oder versorgt Kranke nicht.
Bereits im Frühjahr 1940 wird die Heil- und Pflegeanstalt Hubertusburg aufgelöst, um einer Unteroffiziersschule der Luftwaffe und einem Lager von „volksdeutschen“ Umsiedlern Platz zu machen.
In der zweiten Aprilhälfte 1940 wurden fast alle (ca. 1.400) der überwiegend weiblichen Patienten aus Hubertusburg verlegt. Die Zugangs- und Abgangslisten 1939 – 1945 der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim vermerken für den 18.4.1940 die Aufnahme von 434 männlichen Kranken aus Hubertusburg. Zurück in Hubertusburg bleiben nur einige „Funktionspatienten“ als „Arbeitskommando“ für den zweckentfremdeten Betrieb der aufgelösten Landesanstalt. Im Rahmen der staatlich organisierten Massenmorde (Euthanasie) wurden insgesamt 570 Patienten aus der Hubertusburg nach Waldheim verlegt.3
Foto aus dem Zentralarchiv Diakonie Neuendettelsau
Als Transportmittel wurden graue Busse mit übermalten Fenstern oder vorgezogenen Gardinen eingesetzt.
Pfarrer Scheipers2 als Augenzeuge der Abtransporte aus der Hubertusburg:
„Es war bedrückend, den Abtransport der Busse mit den Todeskandidaten zu beobachten, ohne die Mordaktionen verhindern zu können.“
123 Patienten aus Hubertusburg werden gleich in Waldheim ermordet, 208 in unbekannte Tötungsanstalten gebracht und 219 in Pirna-Sonnenstein vergast. 20 Patienten aus Hubertusburg überleben die erste Vernichtungsaktion, ihr weiteres Schicksal ist unbekannt.3
Die „Heil- und Pflegeanstalt“ Waldheim ist bereits 1940/41 nicht nur Zwischenstation auf dem Weg in die Vergasungsanstalten Brandenburg/Havel und Sonnenstein/Pirna, sondern ist selbst eine Tötungsanstalt.
Dr. med. Gerhard Wischer, von 1938 bis 1945 Leiter der Waldheimer Psychiatrie, bezeichnet die Behandlung der Patienten, die vielen das Leben kostet, als „Dämmerschlafkuren“. Außerdem räumt Wischer 1950 bei Vernehmungen ein, „absichtlich und mit voller Überlegung durch Einspritzung übermäßiger Dosen von Medikamenten den Tod von 20 – 30 Kranken“ herbeigeführt zu haben. Wischer wurde 1950 in der DDR zum Tode verurteilt und hingerichtet. 3
Das West-Berliner Kammergericht erklärte 1954 die Waldheimer Urteile für „absolut und unheilbar nichtig.“ Die Verurteilten seien „so zu behandeln, als ob kein gerichtliches Verfahren gegen sie durchgeführt worden ist, das heißt, sie gelten als nicht verurteilt“. Deshalb muss auch Wischer als nicht verurteilt gelten, wenn er auch wegen seiner Untaten exekutiert wurde. 4
Vermutlich wusste niemand der am 29.10.1940 ankommenden Umsiedler, was vor ihrer Ankunft geschah. Von den 3084 Ankömmlingen waren 2476 aus Teplitz, 304 aus Neu-Klöstitz und 304 Buchenländer. Der stellvertretende Lagerleiter Walter Thiele notierte: „Und der erste Eindruck, den wir gewonnen hatten? Das Menschenmaterial, wenn man so sagen kann, macht einen besseren Eindruck als das der vergangenen Aktion…“ (damit waren wolhyniendeutsche Umsiedler gemeint). Nach der „Schleusung“ waren 1882 Teplitzer als O-Fälle und 634 als A-Fälle zur Ansiedlung vorgesehen. Ein Teil der A-Fälle wurde nach Rochlitz bei Leipzig verlegt, die O-Fälle kamen zwischen Frühjahr und Herbst 1941 zur Ansiedlung in den Osten, die letzten Umsiedler verließen am 12.3.1942 das Lager. 5
Fotos:
Schloss Hubertusburg public domain, Wikimedia, Andre Kaiser 10.8.2007
Historisches Foto der „Grauen Busse“ aus dem Zentralarchiv Diakonie Neuendettelsau, „Verlegung von Behinderten im Rahmen der Euthanasie-„Aktion T 4“ aus der Pflegeanstalt „Schloß“ Bruckberg der Diakonissenanstalt Neuendettelsau in staatliche Heil- und Pflegeanstalten“; Frühling 1941, Fotograf unbekannt, public domain,Wikimedia
Bundesarchiv, Bild 101III-Alber-096-34 / Alber, Kurt / CC-BY-SA 3.0, Wikimedia
1) Ernst Klee (Hrsg.): Dokumente zur „Euthanasie“. Fischer Taschenbuch Verlag Nr. 4327, Frankfurt am Main 1985, S. 232.
3) Dr. phil.h.c. Karl Wilhelm Fricke: Akten-Einsicht Rekonstruktion einer politischen Verfolgung. Mit einem Vorwort von Joachim Gauck; Analysen und Dokumente – Wissenschaftliche Reihe des Bundesbeauftragten, Band 2; 4. aktualisierte Auflage, Berlin 1997; Ch. Links Verlag; S. 134
Bereits Anfang 1936 umriss Reichsbauernführer Walther Darré vor regionalen Mitarbeitern (Fachberatern) des Reichsnährstandes recht konkret die deutschen Eroberungspläne:
„Der natürliche Siedlungsraum des deutschen Volkes ist das Gebiet östlich unserer Reichsgrenze bis zum Ural, im Süden begrenzt durch Kaukasus, Kaspisches Meer, Schwarzes Meer und die Wasserscheide, welche das Mittelmeerbecken von der Ostsee und der Nordsee trennt. In diesem Raum werden wir siedeln, nach dem Gesetz, daß das fähigere Volk immer das Recht hat, die Scholle eines unfähigeren Volkes zu erobern und zu besitzen.[…] Ein solches politisches Ziel muß auf den deutschen Bauernhöfen von Mund zu Mund weitergereicht werden, muß auf unseren Bauernschulen eine selbstverständliche Grundlage des Unterrichts sein. Dann wird auch eines Tages das Volk demjenigen Staatsmann folgen, der die sich ihm bietenden Möglichkeiten ergreift, um unserem Volke ohne Raum den Raum nach dem Osten zu öffnen.“
Adam Tooze: Ökonomie der Zerstörung. München 2008, S. 238.
Dabei plante man die Ausrottung der Intelligenz in den eroberten Gebieten und die Versklavung der übriggebliebenen Bevölkerung. Dieses Ziel wurde religiös, sozialdarwinistisch und rassistisch begründet, so äußerte der Leiter der DAF, Robert Ley, vor dem Fachamt der DAF „Der Deutsche Handel“ am 17. Oktober 1939:
„Wir können unseren Auftrag nur daher nehmen, dass wir sagen, es ist von Gott gewollt, dass eine höhere Rasse über eine mindere herrschen soll, und wenn für beide nicht genügend Raum ist, dann muß die mindere Rasse verdrängt und, wenn notwendig, zum Vorteil der höheren Rasse ausgerottet werden. Dasselbe gilt von dem Starken und dem Schwachen. Die Natur rottet überall das Schwache und Ungesunde zugunsten des Starken und Gesunden aus. Der gesunde Hirsch stößt den kranken, und der gesunde Elefant zertrampelt den kranken. Wir aber haben jedoch für 2000 Jahre aus Mitleid Kranke erhalten, das Minderwertige gepäppelt und gepflegt und zu dessen Gunsten das Höhere sich nicht entfalten lassen. Aus diesen Gedanken, aus dieser Idee kommt unser Auftrag. Deshalb verlangen wir Boden.“
Helmut Krausnick, Harold Deutsch (Hrsg.): Tagebücher eines Abwehroffiziers 1938-1940. Stuttgart 1970, S. 576
In ganz Ost- und Südosteuropa gab es deutschsprachige Bevölkerungsgruppen, deren Vorfahren teilweise seit dem Mittelalter dort gesiedelt hatten. Das Ziel der Nationalsozialisten war eine „Neuordnung Europas“, wie es im „Generalplan Ost“ (1941) formuliert wurde, um diese sogenannten „Volksdeutschen“ in einem ethnisch homogenen Deutschen Reich zusammen zu bringen, dessen Siedlungsgebiet bis zu einer Linie von der Krim bis Leningrad gedacht war.
Um diese Pläne umzusetzen, wurden ab 1938 Territorien annektiert (Österreich, Sudetenland) und ab 1939 erobert.
Zugleich sollten die deutsche Minderheiten „heim ins Reich“ gebracht werden. Diese „Splitter des deutschen Volkstums“ wurden als „nicht haltbar“ (Hitler am 6. Oktober 1939) angesehen und sollten in geschlossen deutsch besiedelte Gebiete „zurückgeholt“ werden. Basis dieser geplanten Umsiedlungen („Bevölkerungstausch“) waren zunächst Verträge wie das Münchner Abkommen (1938) im Rahmen der Zerteilung der Tschechoslowakei, nach dem Einmarsch in Polen folgten Verträge mit Italien und weiteren ost- und südosteuropäischen Staaten sowie der Hitler-Stalin-Pakt. Dieser wurde um den Deutsch-Sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag4 ergänzt, welcher die Umsiedlung der Bessarabiendeutsche, Deutsch-Balten und Bukowinadeutschen ermöglichen sollte.
Insgesamt waren über 900.000 „Volksdeutsche“ von den Umsiedlungen betroffen, die in 1.375 Lager verteilt wurden14. Der propagandistische Aufwand war gewaltig, ein spezialisierter bürokratischer Apparat (RFSS)5 wurde geschaffen, der vom „Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums„, Heinrich Himmler, geleitet wurde. Anfangs waren die Betroffenen vor die Alternative gestellt, sich entweder für die deutsche Staatsangehörigkeit und damit für die Umsiedlung ins Deutsche Reich zu entscheiden oder aber in ihrer Heimat zu bleiben und damit ihr „Deutschtum“ aufzugeben, nach Kriegsbeginn nahm der Zwang zur Umsiedlung immer weiter zu.
Die geplante Ansiedlung erfolgte jedoch in den wenigsten Fällen auf dem Territorium des deutschen Reichs, die meisten kamen nach mehrmonatigen Lageraufenthalten in die dem Deutschen Reich angegliederten bzw. eroberten Gebiete, die Bessarabiendeutschen vorrangig in den polnischen „Warthegau“, wo sie die „Eindeutschung“ vorantreiben sollten. Angesiedelt wurde u.a. auf Bauernhöfe von zuvor vertriebenen Polen.
Viele der in Osteuropa angesiedelten waren mit der herannahenden Front zum Kriegsende bzw in den ersten Nachkriegsjahren ein weiteres Mal von erzwungener Migration betroffen und wurden zu Flüchtlingen, Repatriierten oder Vertriebenen.
In Gebieten, die während des Krieges zum Großdeutschen Reich gehörten und mit dem Ende des Krieges zu Territorien Polens, der Tschechoslowakei oder Jugoslawiens wurden, entstand zunächst ein verwaltungsloser Raum, in dem Willkür und Gewalt herrschten. Am 2. August 1945 wurde in Potsdam die ethnische und territoriale Neuordnung Europas beschlossen: Polen und Deutschland verloren durch die Beschlüsse der Alliierten ihre Ostgebiete. Die sich bereits in vollem Gang befindenden massenhaften Bevölkerungsverschiebungen sollten kontrolliert, organisiert und legalisiert werden. Neben dem Beschluss zum „Transfer“ der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, Polen und Ungarn war die Festlegung der deutsch-polnischen Grenze von Bedeutung.
Da die Umsiedlungspläne der alliierten Großmächte bekannt waren, kam es vor allem in Polen und in der Tschechoslowakei13 zu willkürlichen gewaltsamen Vertreibungen und Misshandlungen von Deutschen, die erst zwischen dem Sommer und Winter 1945 unterbunden werden konnten.
Entsprechend dem im Herbst 1945 erstellten Plan des Alliierten Kontrollrates wurden im Jahre 1946 und zum geringen Teil zwischen 1947 und 1949 unter der administrativen Kontrolle der alliierten Regierungen Zwangsumsiedlungen von rund 4,8 Millionen Deutschen aus Polen, der Tschechoslowakei und aus Ungarn durchgeführt. Sie wurden in überwachten Transporten größtenteils in die amerikanische, britische oder in die sowjetische Besatzungszone gebracht, und dort zum Teil wie zu Zeiten der „heim ins Reich“ Aktion in Lagern untergebracht.
Über die Lager der bessarabiendeutschen Umsiedler vor 1945 ist allgemein nicht viel bekannt, es fallen durch Familienberichte einzelne Namen, die Recherche zur Historie ergibt jedoch ein perfides System der menschenverachtenden Vernichtung im Dritten Reich.
Es gab etwa 2507 „Umsiedlerlager“ die den Menschen über Monate, teilweise Jahre, Unterkunft bieten sollten. Hier wurde im Rahmen der „Schleusung“ sortiert, wer nach den Gesichtspunkten der damaligen Ideologie ansiedlungswürdig war und wer nicht. Genaueres dazu habe ich in unserer Familienhistorie zum Thema Umsiedlung berichtet.
An dieser Stelle möchte ich auf die Geschichte einiger dieser Lager verweisen, die sich u. a. in Bayern (z.B. Kloster Niederaltaich, Schloss Werneck, Dobrudschadeutsche in Burg Rothenfels, Leiders bei Aschaffenburg), der „Ostmark“ (u.a. Kloster Göttweig; Kloster St. Anna Ried im Innkreis, Österreich), für Dobrudschadeutsche in Rohrau und Gemünd (Niederdonau), Gablitz (Wien), Feldbach (Steiermark), Obersiebenbrunn [Karamurater], Mährisch-Kromau [Mamuslier], Schloß Kranichberg oder Ybbs an der Donau 8 befanden.
Im „Sudetengau“ wurden ca 25.000 Umsiedler in Lagern untergebracht, deren größten lagen in Asch, der Schuhfabrik „Humanik“ in Saatz, Hartessenreuth und in Suchenthal.7 Schlackenwerth an der Eger nahm Dobrudschadeutsche auf. Da sich 88 Männer und 12 Frauen aus Malkotsch nicht einbürgern lassen, sondern in die Heimat zurück kehren wollten, wurden sie in das Konzentrationslager Flossenbürg gebracht, die Frauen schaffte man zeitgleich in das KZ Ravensbrück. Vom 2. Juli bis 17. Oktober 1942 wurden sie dort „behandelt“, am 18. Oktober erhielten sie eine „2. Chance“ und waren nun „bereitwillig“ zur Einbürgerung.
Württemberg hatte 11 Umsiedlerlager für rund 5.000 Menschen aus Bessarabien.9 In Sachsen waren Pariser in diesen Lagern:
Da die Behörden aus der Umsiedlung der Wolhynier und Galizier gelernt hatten, standen die Lager für die Bessarabier vor Abtransport bereits fest. So verschickte man den Ortsbezirk Mannsburg (Mannsburg, Sofiental, Basyrjamka, Maraslienfeld, Plotzk, Gnadental, Sarata, Friedenstal, Lichtental, Eigenfeld, Annowka und Seimeni) ins Sudetenland, den überwiegenden Teil des Bezirks Beresina (Beresina, Borodino, Hoffnungsthal, Neu Klöstiz, Paris, Arzis, Teplitz, Katzbach, Krasna) nach West- und Ostsachsen, die Klöstitzer ins Eichsfeld/Thüringen. Albota, Eichendorf und Wischniowka kamen nach Niederbayern und Franken, Kulm, Leipzig, Tarutino, Alt Posttal, Neu Elft und Alexanderfeld hatten das Ziel Franken, Mainfranken und München/Oberbayern. Die Lager der Gaue Unter- und Oberdonau waren für Kischinew, Jekaterinowka, Neu Sarata, Fürstenfeld, Alt Oneshti, Neu Strymba, Mariewka, Mathildendorf und Kurudschika vorgesehen. 12
Bevor jedoch die Umsiedler in diese Lager aufgenommen werden konnten, wurden diese oftmals „beräumt“ von jenen, die man schlicht als „unwert“ betrachtete. Wie das vor sich ging, lesen Sie bitte in den Artikeln zu den Lagern.
„Genommen wurden mir Muttersprache und Vaterland, hier ist nur mein Zuhause.“
O-Ton unseres Schwiegersohnes auf die Frage, wie man mit dem Verlust der Heimat umgeht.
Am 28. Juni 1940 besetzte die Sowjetunion Bessarabien, Rumänien kapitulierte kampflos. Die Vorboten fanden sich schon 1939 in der Presse:
Mit der Besetzung erfolgte eine Kollektivierung der Landwirtschaft und die Teilung Bessarabiens, nur die deutsche Bevölkerung stand unter dem Schutz des Deutschen Reiches. Am 5. September 1940 wurde der Umsiedlungsvertrag für die ca. 93.500 Bessarabiendeutschen im Moskau unterzeichnet.
Er beinhaltete:
Allgemeines
II. Die Umsiedlungskommission III. Die Organisation der Umsiedlung IV. Schlussbestimmung
Zu dem Vertrag gehört noch ein Zusatzprotokoll, das die einzelnen Paragraphen des Vertrags näher erläutert und genauere Bestimmungen trifft, ein Protokoll der Schlusssitzung, in welchem weitere Bestimmungen getroffen werden, eine Anweisung über den Eisenbahntransport sowie eine solche über die Durchführung sanitärer Maßnahmen.
Im Abschnitt Allgemeines wurde festgelegt, dass alle Deutschstämmigen bei freiwillig geäußertem Wunsch ins Reich umgesiedelt werden unter Mitnahme eines Teiles der persönlichen Habe (Bekleidung, Schuhwerk, Wäsche) und einiger nötiger Lebensmittel. Mit der Eisenbahn Reisende durften Handgepäck und persönliches Kleingepäck bis zu 50 kg pro Person mitnehmen, während sonst für Erwachsene 35 kg und für Kinder nur 15 kg Gepäck erlaubt war. Auf den Treckwagen dagegen durften einschließlich landwirtschaftlicher Produkte (Lebensmittel, Futter) bis zu 250 kg mitgenommen werden, dazu zwei Pferde oder zwei Ochsen, eine Kuh, ein Schwein, fünf Schafe oder Ziegen und zehn Stück Federvieh beliebiger Art. Urkunden und Ausweispapiere persönlicher Art durften mitgeführt werden.
Verboten mitzunehmen waren: a) Bargeld (Papier, Gold, Silber) mit Ausnahme von 2 000 Lei je Person. Wer Belege für Erlöse aus verkauftem Besitz (außer nationalisiertem Vermögen) vorzeigen konnte, hatte das Recht diese Summen in Lei voll mitzunehmen. b) Gold, Silber, Platin in Barren, Staub oder Bruch. c) Gegenstände aus Silber über 500 g, goldene und silberne Uhren mit Ketten, Trauringe, silberne Zigarettenetuis mehr als ein Stück pro Person. d) Gegenstände aus Edelsteinen oder Perlen über ein Karat je Person. e) Edelsteine in unbearbeiteter Form.
Über das von den Umsiedlern zurückgelassene Vermögen waren Vermögenslisten zusammenzustellen, nach Menge und Güte verzeichnet und bewertet. (Mit Ausnahme der Vermögenswerte, die in der Sowjetunion nicht Eigentum von Privatpersonen sein konnten – unabhängig davon, ob man der rechtmäßige Besitzer war!)
Die Wertsumme der von den Umsiedlern zurückgelassenen Vermögenswerte wird in die gegenseitige Verrechnung zwischen der UdSSR und dem Deutschen Reich gemäß dem Abkommen über Waren- und Zahlungsverkehr vom 31. Dezember 1939 aufgenommen und in zehn Jahresraten transferiert.
Im Abschnitt Umsiedlungskommission wurden nur allgemeine Vereinbarungen getroffen, während im III. Abschnitt, „Die Organisation der Umsiedlung“, peinlichst genaue Bestimmungen abgehandelt wurden.
Dazu sei zu vermerken, Steuern für das Jahr 1940 waren noch einmal in voller Höhe zu zahlen! Von der Ernte musste für das Jahr ebenfalls in willkürlicher Höhe festgelegt abgeliefert werden, dann kamen die sowjetischen Taxatoren, um die Güter zu schätzen, was die Deutschen mit 10.000 Lei bewerteten, das schätzten die Russen mit 500 (z.B. ein Bauernhaus), wo Deutsche schätzten, das Getreide wiegt 3 t, gaben die Russen ½ t an. Die Streitigkeiten waren entsprechend und die Deutschen Taxatoren machten schließlich Angaben in Reichsmark.
Mit Pferden am Wagen durfte nur ziehen, wer vorher mit Pferden auf dem Hof gearbeitet hat und nicht nach dem 20.7.1940 geheiratet hatte.
In den deutschen Dörfern Bessarabiens erfolgten ab 15. September 1940 Aufrufe in deutscher und russischer Sprache, dass innerhalb von zwei Monaten die deutschstämmige Bevölkerung frei und ungehindert auf deutschen Boden ausreisen kann, dazu musste jede Person, welche das 14. Lebensjahr erreicht hatte, eine Einverständniserklärung unterschreiben.
Am 6. Oktober 1940 begann unter Glockengeläut der Treck der Pariser – am Erntedanksonntag verließen sie ihre Heimat, um sich in Kilia einzuschiffen.
Als wäre dies nicht schlimm genug, gab es noch ein Erdbeben mit starken Zerstörungen im Dorf.
Die Neu Pariser waren schon am 2. Oktober mit ihren Wagen nach Galatz aufgebrochen, von dort ging es donauaufwärts bis nach Semlin bei Belgrad, was rund vier Tage dauerte.
Der weitere Weg erfolgte per Zug über Wien und Prag,angekommen Mitte Oktober, wurden alle Pariser und Neu Pariser in acht Umsiedlungslager in Dresden und Umgebung, aufgeteilt.
Die Umsiedlungslager:
Viele junge Männer, mussten bis Ende 1940 in Galatz bleiben, um beim Sortieren und Verschicken des Großgepäcks zu helfen, und um Aufräumungsarbeiten nach dem Erdbeben zu erledigen, danach mussten sie zur Musterung nach Berlin und viele von ihnen wurden sofort eingezogen.
Im Lager herrschte dichtes Gedränge, man lebte ohne persönliche Rückzugsmöglichkeit, ein normales Familien- und Arbeitsleben war völlig unmöglich. Zu Beginn kein Ausgang, keine Versammlung, kein Kirchengang, dafür politische Schulungen. Die Tatenlosigkeit und das Warten auf die Ansiedlung war für viele, vor allem die Männer, nicht gut. Nach einiger Zeit wurden Handwerker, aber auch andere Männer zur Arbeit herangezogen, teils in Kolonnen, bewacht wie Sträflinge. Der Lohn – Taschengeldzahlung und Anrechnungen, welche nie ausbezahlt wurden.
Trotz der Strapazen der langen Reise und der Umstände im Lager, kam das Kind von Eduard und Emma Kühn gesund zur Welt.
Vor der Umsiedlung erfasste man alle Umsiedler, um sie regelrecht zu sortieren. EWZ – die Einwandererzentralstelle war eine Reichsbehörde, welche für die „Durchschleusung“ der Umsiedler zuständig war. In Lodz, Sanok und Petrikau war ein Standort des Führungsstabes der EWZ für die Bessarabier.
Zuerst erfolgte eine meldepolizeiliche Erfassung, die Personalien der Umsiedler wurden auf Karteikarten erfasst, dann wurden in der Ausweisstelle die Ausweise vorbereitet, in der Lichtbildstelle von jedem Fotos angefertigt für den Rückkehrerausweis, die Karteikarten der Gesundheitsstelle, der Rasse- und Siedlungsstelle sowie der Berufseinsatzstelle. Der Leiter der Meldestelle „empfahl“ auch Namensänderungen, um unerwünschte russische oder gar jüdisch klingende Vornamen in „deutsche“ zu ändern oder zumindest „einzudeutschen“
Man ermittelte in der Vermögensstelle das mitgebrachte und zurückgelassene Vermögen, in der Gesundheitsstelle folgt die gesundheitliche, erbbiologische und rassische Begutachtung! Ärzte, meist SS-Ärzte und Eignungsprüfer der Rasse- und Siedlungsstelle durchforsteten die gesundheitlichen Verhältnisse in der gesamten Familie und erfragten die Gesundheit der Vorfahren. Es gab umfangreiche ärztliche Untersuchungen, eine Röntgenaufnahme des Oberkörpers und eine Eignungswertung, das Ergebnis war für die Einbürgerung und den Berufseinsatz mitbestimmend.
Tatsächlicher Hintergrund der medizinischen Untersuchung war die Idee, ein Kataster über die Erbbiologie der Bevölkerung zu erstellen, dazu kam die Gelegenheit, exotische Erkrankungen zu untersuchen, welche man damals als Mediziner des Tropeninstitutes Hamburg eher selten zu sehen bekam, wie Trachom und Malaria. So sollen nach Ansicht der Mediziner 70 – 80% der Dobrudscha – Umsiedler unter Malaria gelitten haben, welche man nun regelmäßigen Blutuntersuchungen unterzog.
Erbbiologische Untersuchungen sollten über Sippenschemata stattfinden. Man erfasste die Anzahl nicht erbkranker Geschwister von Vater und Mutter und zu Untersuchendem, lebende und verstorbene Kinder, aber auch Mutmaßungen über den Geisteszustand des Umsiedlers. Es gab Blutuntersuchungen und bei Verdacht auf Herz-Kreislauferkrankungen oder Tbc erfolgten weitere Untersuchungen. Die Blutproben wurden routinemäßig auf Syphilis untersucht, dazu kam eine Bestimmung der Blutgruppe, angeblich, um Blutspendereignung festzustellen. Die Schlussfolgerungen dieser Untersuchungen sollten vor den Umsiedlern geheim gehalten werden, da diese tatsächlich durch diese Untersuchungen rassisch und erbbiologisch selektiert wurden. Die bestimmte Blutgruppe wurde den Umsiedlern unter den Arm tätowiert1, entsprechend misstrauisch wurden diese.
Die „Wichtigkeit“ der Rasseprüfung zeigte sich in der Häufigkeit der Berichte und Statistiken über die Umsiedler, stets mit „aussagekräftigen“ Fotos unterlegt, die laufenden Rückfragen an die Rasse- und Siedlungsstelle (RuS) verzögerten die Umsiedlung erheblich und verlängerten somit zwangsläufig den Lageraufenthalt.
Dem Umsiedler selbst blieben diese Vorgänge verborgen, in den mehrstündigen Untersuchungen war nicht zu erkennen, wer im weißen Kittel vor ihm stand – Arzt oder RuS-Prüfer, dies sollte auch geheim bleiben.
In der Staatsangehörigkeitsstelle nahm man die Einbürgerungsanträge der Umsiedler entgegen, klärte die Staatsangehörigkeit und zog die Abstammungsurkunden heran, um eine Entscheidung über die Einbürgerung zu treffen, oder an andere Behörden zu verweisen.
In der Berufseinsatzstelle erfolgte die Prüfung der beruflichen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Fähigkeiten der Umsiedler, um sie entsprechend einzusetzen. Ihre Beurteilung wurde ebenfalls auf einer Karteikarte festgehalten, dazu Personalangaben der im Haushalt lebenden Familienmitglieder und Arbeitskräfte – da man häufig Mägde und Knechte hatte, so auch in unserer Familie. Angaben über das mitgebrachte und zurückgelassene Vermögen, bisherige Betriebsgröße und -art sowie die Ergebnisse der Untersuchung der Gesundheitsstelle und der Staatsangehörigkeitsstelle und das Urteil des Sachverständigen des Reichsnährstandes. Die Karteikarte der Berufseinsatzstelle enthält somit alle Merkmale für den Einsatz des Umsiedlers und bildet eine Zusammenfassung aller durch die Einwandererzentralstelle getroffenen Feststellungen.
Alles ging anschließend in Statistiken ein. Wer untauglich, „unwürdig“ war für den „arischen Osten“, wurde ein A-Fall, d.h. Altreich. Sie wurden später in ein Sammellager nach Leipzig gebracht, in den „Felsenkeller„, einige wurden dann doch noch angesiedelt, da sie vermutlich einen Widerspruch eingelegt hatten und erneut überprüft wurden. Als A-Fall eingestuft zu werden, bedeutete den Verlust der Entschädigung für den zurück gelassenen Besitz! Abänderungen gab es jedoch nur bei denjenigen, die einen landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb besessen hatten.
So wurde in einem Tagesbericht1 vom 26. März 1941 festgestellt: 65.011 Bessarabier „geschleust“, davon 8.938 A-Fälle, 47.215 O-Fälle, 101 Abschub ins Generalgouvernement, 288 Abschub nach Rumänien, 4 Abschub nach Ungarn.
Man muss davon ausgehen, das die gesamte EWZ unter dem Deckmantel “ wissenschaftlicher“ Untersuchungen häufig recht willkürlich entschied und mit Sicherheit diejenigen negativ beurteilte, welche ohnehin schon sozial benachteiligt waren.
Es gab auch Bessarabier, welche einen Antrag auf Rückkehr in die Heimat stellten, wer mehr als 25% „deutschen Bluteinschlag“ hatte, dem wurde die Rückkehr untersagt. Da einige sich nicht „mundtot“ machen ließen und offen darüber sprachen, das sie sich von der Ansiedlungskommission betrogen fühlten und komme, was wolle, zurück kehren würden, wurde eine abschreckende Maßnahme von Seiten der NSDAP gefordert. Diese gab an, die Rädelsführer erkannt zu haben und forderte die Überstellung ins „Rote Loch“1.
Im Frühjahr 1941 war es soweit, die Einbürgerung war abgeschlossen und unsere Familie bestand nun aus „richtigen“ Deutschen.
Die Pflichten beinhalteten natürlich eine Einberufung zum Militär oder die Ausbildung als „Frontbauer“ – wenn die „Deutsche Ostmark“ erst erobert ist, sollten die jungen Männer in die Ukraine zurück kehren. Anfang August 1941 wurden eine größere Anzahl jüngerer und älterer Männer aus den Lagern einberufen und nach Wien-Lobau gebracht. Dort sollten sie an landwirtschaftlichen Maschinen unterwiesen werden, um dann zum landwirtschaftlichen Einsatz in die Ukraine zu kommen, anschließend kamen die einberufenen Männer nach Kiew. Von dort aus ging es in die Kolchosen, viele wurden jedoch zur SS verpflichtet, manche in die Wehrmacht eingezogen. Die Zahl der gefallenen und in Gefangenschaft geratenen Pariser und Neu-Pariser war hoch.
Ende Oktober 1941 trafen die Pariser und Neu-Pariser in der Nähe von Lodz ein. Pariser kamen alle in das Lager Waldhorst (Kolumna), Lask, Pabianice (dort war das Zwangsarbeitslager für Juden im „Reichsgau Wartheland“ Nr.: 3538 Kolumna, ab 18.05.1943 Waldhorst Schließung: letzte Erwähnung 30.08.1942)
Die meisten wurden von hier aus angesiedelt, Sonderfälle kamen in ein Sonderlager in Opalenitza bei Posen, bis man 1942 ein entsprechendes Gut für sie gefunden hatte. Neu-Pariser wurden fast alle im Kreis Konin an der Warthe angesiedelt.
Wochenschau vom 22.04.1941 Nr 552 Ankunft volksdeutscher Umsiedler aus Bessarabien, Besichtigung des neuen Hofs.
Unsere Angehörigen wurden angesiedelt in Sonnenhofen und Gostingen (Zwangsarbeitslager für Juden Nr.: 3508 Gostingen (Gostyn), Männer, Einsatz der Häftlinge: Gutsverwaltung Dunische Stiftung, Landwirtschaftliche Arbeiten). Sie erhielten Höfe, welche den verlassenen in der Heimat entsprachen.
Da die Kühns erfahrene Bauern waren, führten sie auch hier mit ihren Mägden und Knechten ihre Wirtschaft so gut, das sie zusätzlich Anteile an einer Molkerei und einer Bauernwirtschaft erwarben, um den ältesten Sohn bei Volljährigkeit einen eigenen Hof übergeben zu können, so wie sie schon in Bessarabien stets darauf geachtet haben, den Hof nicht zu teilen, sondern zuzukaufen.
Man wies den Bauernwirtschaften „Fremdarbeiter“ zu, welche bei der Bewirtschaftung helfen mussten. Den Bauern war es unter Strafe verboten, mit ihnen gemeinsam die Mahlzeiten einzunehmen. Als die Familie doch mit ihnen zusammen in der Sommerküche aß, so wie sie es schon in der Heimat mit ihren Beschäftigten taten, wurden sie offenbar angezeigt. Eduard wurde verhaftet und durch Mitglieder der NSDAP gefoltert. Über die lange Zeit nicht heilen wollenden Wunder gab er zwar Auskunft, aber was man ihm wirklich angetan hatte, das behielt er für sich. Ein Deutscher von Deutschen gefoltert, weil er sich in einer unmenschlichen Zeit menschlich verhalten hatte. Er, der selbst seine Heimat verlassen musste, wurde bestraft, weil er mit einem aus der Heimat verschleppten das Brot brach – wie sollte der Verstand das fassen?
Die Schulbildung war sehr dürftig. Nach Erzählen der Mutter wurden die Kinder von einem Advokaten in Deutsch unterrichtet Der älteste Sohn, inzwischen 14 Jahre alt, kam 1944 auf eine Landwirtschaftsschule mit vormilitärischer Ausbildung, nach einiger Zeit bekam er Typhus, nach Wochen der Genesung war das Jahr 1945 angebrochen. Die Eltern und die Geschwister mussten aus dem Warthegau flüchten.
Wieder wurde ein Pferdewagen voll geladen, 4 Pferde vorgespannt und Pferdegeschirre zusätzlich mitgenommen. Die Mutter erlebte einen weiteren Flüchtlingstreck mit einem Kind unter dem Herzen.
Als der Älteste von der Landwirtschaftsschule flüchte, wusste er nicht, wo seine Familie war, zusammen mit 3 Kameraden ging es deshalb Richtung Deutschland und dann Richtung Berlin. Streckenweise zu Fuß oder der Bahn und das mitten im Winter, nur die Hitlerjugenduniform als Kleidung. Sie waren ohne Vorräte unterwegs und wenn sie auf der Straße ein Stück gefrorenes Brot fanden, welches von einem Flüchtlingstreck verloren wurde und liegen blieb, wurde es in der Hosentasche solange aufbewahrt bis es aufgetaut war. In einer Scheune entdeckten sie unterwegs Tauben, ihr Hunger war so groß, das sie sie in ihrer Not fingen und schlachteten, da sie jedoch kein Feuer entzünden konnten, tranken sie das Blut, um Hunger und Durst zu stillen.
Als sie die Kampflinie erreichten, versteckten sie sich in einem leeren Haus, im Keller fühlten sie sich sicher. Der Kühn – Junge sah aus dem Kellerfenster und bemerkte etwas hinter einem Strauch, dies erzählte es seinem besten Freund, der ging ebenfalls zu dem Kellerfenster und sah zum Strauch – im selben Moment knallte es und er sank tot zusammen. Ein Heckenschütze hatte sich hinter dem Strauch verschanzt…
So furchtbar der Verlust des Freundes war, bleiben konnten sie auf keinen Fall, sie mussten die Kampflinie überqueren und waren somit im Schussfeld, dabei wurde der Kühn – Junge von einem Splitter im Oberschenkel getroffen, welcher bei vollem Bewusstsein entfernt werden musste – eine andere medizinische Versorgung gab es nicht.
Die Kampflinien vom April 45, bekannt geworden als Kessel von Halbe – die Truppen zogen sich bereits Wochen vorher in der Region zusammen, vor allem Waffen SS und ihre Panzerdivisionen, jeder, der eine Waffe halten konnte, wurde eingezogen, es hielten sich in der Region tausende Flüchtlinge, Frauen, Kinder und Alte, die ortsansässige Zivilbevölkerung und zahllose Militärangehörige auf. Die Zahl der Soldaten im Kessel wird zwischen 150.000 und 200.000 geschätzt, darunter Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS, des Volkssturms, der Polizeitruppen, des Reichsarbeitsdienstes, der Hitlerjugend und „Wlassow-Armee„. Durch dieses Geschehen hindurch bahnte der Kühn – Junge sich seinen Weg, die Kesselschlacht mag zu trauriger Berühmtheit gelangt sein, die Kampfhandlungen seit Jahresbeginn 1945 waren nicht minder intensiv, da die russische Armee bereits im Februar an der Oder stand, die Schanzarbeiten der zum Arbeitsdienst verpflichteten Frauen bis 50 begannen um Briesen (Mark) z.B. schon im November 1944! Zu diesem Zeitpunkt war der Volkssturm schon aktiv, ein sicheres Zeichen dafür, das man sich des Zusammenbruchs bereits bewusst war, nur noch Menschen „verheizt“ wurden.
Gleichzeitig standen im Frühjahr 1945 im Oderbruch und auf den Seelower Höhen, nördlich von Frankfurt (O) hunderttausende Soldaten, 14.000 Geschütze, 5.000 gepanzerte Fahrzeuge und 5.000 Flugzeuge. Am 16. April 1945 begann die letzte sowjetische Großoffensive auf europäischem Territorium. Die „Berliner Operation“ hatte das Ziel den deutschen Widerstand endgültig zu brechen und den Krieg in Berlin zu beenden. Im Winter und Frühjahr starben mehr als 100.000 Soldaten, die Zivilbevölkerung begann man schon Anfang Februar aus einem Streifen von 15 km Breite westlich der Oder zu evakuieren. Dazu kamen laufend neue Flüchtlinge über die Oder.
Um sich eine Vorstellung machen zu können, am ersten Tag der „Berliner Operation“ gingen auf deutsche Stellungen fast 1,3 Millionen Granaten und 1.000 Tonnen Bomben nieder! In Brandenburg sind etwa 400.000 ha Boden mit Munition aus den 2. Weltkrieg noch immer belastet! Auf den 60 Kilometern von Märkisch Buchholz bis Beelitz starben etwa 30.000 deutsche Soldaten, 10.000 Zivilisten, 20.000 Rotarmisten. Würde man jedem dieser Toten ein Kreuz setzen, stünde jeden Meter eines.
Mitten in diesen Wahnsinn schlug sich der knapp 15 jährige Kühn – Junge mit seinen verbliebenen Kameraden zu einem Bahnhof durch, von welchem noch Züge der Deutschen Reichsbahn fuhren, um wenigstens streckenweise mit der Bahn zu fahren. Es war ihnen klar, dass sie nicht zu dritt in einem Ort unterkommen konnten, überall waren zu viele Flüchtlinge, die untergebracht werden mussten. So beschlossen sie, dass jeder einzeln in einem anderen Ort unterzukommen versucht . Sie fuhren im Personenzug von Jüterbog nach Zossen, und entschieden sich für Stationen im Kreis Jüterbog – Luckenwalde. Sie legten Wert darauf, dass es Orte waren, in welchen Landwirtschaft betrieben wurde, denn landwirtschaftliche Arbeiten waren ihnen nicht fremd.
Der Kühn – Junge suchte sogleich den Ortsbauernführer auf, die Ortsbauernführer hatten meist Listen von den im Ort untergebrachten Flüchtlingen, dieser sagte ihm, er solle bis zum nächsten Tag warten, dann könne er in die neuesten Listen schauen, da die Hoffnung, eine Spur der Familie zu finden, den Jungen stets begleitete.
Er bekam Unterkunft und Verpflegung, gern hätte der Bauer den Jungen behalten, denn er hatte eine mittlere Bauernwirtschaft, der älteste Sohn war im Krieg gefallen und der einzig verbliebene Sohn war damals 11 Jahre alt. So bot er ihm an, einige Zeit bei ihm zu bleiben, außerdem kam die Kriegsfront immer näher.
Am anderen Tag wurden die Pferde angespannt und er wollte dem Jungen die Feldmark zeigen. Sie kamen nicht sehr weit, als sie von der Dorfstraße auf den Feldweg abbogen, kamen sie an dem Seitengebäude der ehemaligen Gastwirtschaft vorbei. In diesem Gebäude waren oben drei Logierzimmer, an dem leicht geöffneten Fenster kämmten sich Mädchen die Haare. Doch als das Gespann vorbei kam, gab es ein Geschrei, die Schwestern entdeckten ihren Bruder und nur wenige Augenblicke später fielen die Schwestern und seine Mutter dem Bruder und Sohn um den Hals.
So hatte er seine Familie gefunden, bzw. die Familie hatte ihn gefunden.
1) Markus Leniger: Nationalsozialistische ‚Volkstumsarbeit‘ und Umsiedlungspolitik 1933-1945 Von der Minderheitenbetreuung zur Siedlerauslese. Diss. 2006, Frank & Timme 2) Tieke: Im Feuersturm letzter Kriegsjahre, Pour Le Merite 2006 3) Eberhard Baumgart: Jenseits von Halbe: Der Todesmarsch der 9. Armee in den „Morgenthau“ Ende April /Anfang Mai 1945 Fragmente von Zeitzeugen, Druffel & Vowinckel 2006 4) Fotoausschnitte Wochenschauen, ausgestrahlt 1983, ARD in der Dokumentation „Durchbruch an der Oder 1945“
Der Bürgerkrieg in Polen 1768 und die folgenden Unsicherheiten – Russland, Preußen und Österreich bekamen polnisches Land zugeschlagen, das Königreich Galizien und Lodomerien gründete sich auf polnischem Gebiet, ließ die Kolonisten um ihre Rechte bangen. Maria Theresia rief die Kolonisten ins Land. Joseph der II. ermöglichte mit seinem Ansiedlungspatent 1781 zahlreichen Kolonisten unter günstigen Bedingungen die Ansiedlung.
Vor allem Pfälzer zogen nun rheinaufwärts bis Speyer und dann zwischen Schwarzwald und Odenwald hindurch bis nach Ulm. Von Ulm aus fuhr man auf der Donau in den so genannten Ulmer Schachteln bis nach Wien.
Die Zillen – „Ulmer Schachteln“,ein Spottname wegen der einfachen Bauweise,waren Boote, die nur in einer Richtung donauabwärts fuhren, denn sie wurden am Ende Ihrer Reise als Brennholz verkauft.
Dieser Weg wurde auch für den Weg nach Bessarabien genutzt bis Ismail. Sie waren etwa 20-30 Meter lang und 4-7 Meter breit, die Ruder dienten nur dem Lenken, Manövrieren und Bremsen und der Aufbau hatte maximal eine Giebelhöhe von 4 Metern. Um Kosten zu sparen, hatte man mit der Schifferzunft ab 1817 die Vereinbarung getroffen, die Reisekosten nicht nach Personenzahl, sondern nach der Anzahl der genutzten Boote zu entrichten. Entsprechend überfüllt waren sie, was sich vor allem auf die Hygiene auswirkte und Krankheiten begünstigte.
A Wien B Brünn C Olmütz D Mährisch Neustadt E Bielitz F Krakau ca. 570km
Von Wien aus ging die Reise auf dem Landwege weiter. Man zog mit Pferdewagen in größeren Gruppen über Brünn, Olmütz, Mährisch Neustadt, Bielitz bis nach Krakau und von dort weiter in die Bestimmungsorte.
In den Auswanderungsakten der Kolonisten findet sich des Öfteren als Auswanderungsziel Galizien oder Lodomerien (Wolhynien), das Ende der Reise war jedoch häufig Bessarabien. Wir finden unter den Kolonisten in Galizien viele Familiennamen, welche uns aus Bessarabien vertraut sind: Irion, Ackermann, Bender, Scherer, Bross (Brost), Weiß, Zahn, Singer, Tritthardt, Lutz, Roth, Armbruster (Armbrüster), Frey u.a.m.
Der Höhepunkt der Zuwanderung wurde jedoch unter der Regierung von Friedrich dem II. und III. erreicht, nachdem durch die neuerliche Teilung Polens weite Teile an Preußen fielen. Zwischen 1793 und 1807 entstanden so die meisten Kolonien. Nach der zweiten (1793) und dritten (1795) Teilung Polens zogen viele ehemalige Kolonisten in die Region um Kalisch, Krotoschin und Jarotschin in das Warthebruch, es finden sich die Namen unserer Vorfahren gehäuft auch in der Region Sompolno wieder.
Einige der künftigen bessarabischen Kolonisten waren bereits 1801 durch den preußischen Werbekommissar von Nothardt, Öhringen, Baden-Württemberg, angeworben worden, um im Domänenamt Leszno Wola die Dörfer Alt- und Neu-Ilvisheim, Ludwigsburg und Schwiningen zu gründen. Bei Warschau entstand Szopy Niemieckie, im Domänenamt Potycz Kanstadt, sie siedelten in polnischen Dörfern und übernahmen wüste Höfe, bis der Aufbruch nach Bessarabien und Cherson begann, der Zustrom nach Polen endete jedoch erst 1860.
Hintergrund dieses Weges über Polen war jedoch nicht nur eine bereits vorhandene Ansiedlung, viele von ihnen trafen ab 1810 auch in der Region Warschau ein, um ein Verbot des Zaren zur Zahlung der Tagesgelder, welches seit 1810 ausgesprochen war, zu umgehen, denn dieses Verbot galt nicht für die aus Polen kommenden Kolonisten. So ließ man sich für kurze Zeit nieder, um dann erneut „auszuwandern“. Vor allem die Separatisten, zurückgehend auf die Hugenotten und Waldenser, (unter ihnen unser Ahn Wornat), nutzen diese „Lücke“. Da man ihnen die Ansiedlung in Georgien später (nach 1819) unter Hinweis auf ihre „Halsstarrigkeit“ verwehrte, wanderten sie jedoch auf eigene Faust mit einer „Notlüge“ aus, sie behaupteten einfach, sie hätten bei dem Zaren vorgesprochen, als dieser in Aachen war. Viele dieser Auswanderer ließen sich später in Bessarabien nieder, da sie mehr Land erhielten, als in Georgien, auch schreckten Berichte von den schwierigen Bedingungen im Kaukasus ab.
Unsere Vorfahren wanderten überwiegend in das heutige Polen aus, ehe sie sich entschlossen, im Herbst 1813 nach Bessarabien aufzubrechen. Die Familie meiner Oma lebte in der Region um Tomaszów Mazowiecki, von wo einige der Kolonisten 1809 in die Kolonien um Sankt Petersburg weiterzogen.
Mit dem Wiener Kongress entstand 1815 das Königreich Polen aus dem ehemaligen Mittelpolen, durch seine Anbindung an Russland bis zum Ende des ersten Weltkrieges folgte für die deutschen Kolonisten wieder der Militärdienst, diesmal in der russischen Armee, was viele bewog, weiter zu wandern.
Da der Krieg die wirtschaftliche Lage in Polen ruiniert hatte, wurde mit dem Gesetz vom 2. März 1816 Einwanderern kostenloses Baumaterial, Freiheit von Einfuhrzöllen und Militärdienst sowie Steuerfreiheit zugesichert. Am 30. März 1821 wurde mit einem Vertrag für die deutschen Einwanderer die Grundlage der Neuschaffung der Textilindustrie Polens, gelegt, Tuchmacher aus Schlesien, Sachsen, Pommern, Brandenburg und der Eifel, wanderten erneut in Scharen – unter anderem in die Region um Lodz – ein. Bekannte Tuchmacherfamilien waren Quiram oder Appel – seit 1799 in Dombie, Namen, welche auch unter den Bessarabiern vertreten sind, ansässig waren u.a. auch Fribus (Friebus), Kunkel, Jahnke, die Tuchmacher wanderten später nach Lodz ab, viele gingen später nach Wolhynien.
Um 1855 setzte eine verstärkte Abwanderung nach Wolhynien ein, da man dort billig Land kaufen konnte, welches nur noch von den Stubben gerodet werden musste, bis 1885 zogen tausende Kolonisten dorthin, da die Unruhen des polnischen Aufstandes 1863 – 1865 vielen das Gefühl gab, in der Zukunft nicht mehr so leben zu können, wie bisher. Man verkaufte sein Land, manche verpachteten auch, kaufte sich für 25 Rubel einen Reisepass und brach auf eine 4 – 5 wöchige Reise auf, welche jedoch für die Kinder sehr strapaziös war, so dass viele ihr Ziel nie erreichten. Eine große Gruppe bildeten die „Braneborger“, die Märker, am zweiter Stelle die Pommern, Zitomir, Lutzk und Rowno mit ihren Waldgebieten wurden als Zielorte genannt.
Nach dem ersten Weltkrieg erlangt Polen durch den Vertrag von Versailles seine Unabhängigkeit, die Teilungen von 1772, 1793 und 1795 wurden annulliert, der überwiegende Teil von Westpreußen, Posen, Galizien, Westwolhynien und Teile Oberschlesiens fielen ab 1919 zurück an Polen. 1925 wurde ein Großteil des deutschen Grundbesitzes enteignet und Polen bei Landverkäufen ein Vorkaufsrecht gewährt, deutschen Gewerbetreibenden wurde die Konzessionen entzogen, daher wanderten etwa 1 Million Deutsche – vor allem aus den Städten – aus. In den Schulen wurde polnisch Unterrichtssprache und so bekam z.B. meine Großmutter ein Zeugnis, welches in polnisch verfasst war.
Die nächsten 20 Jahre waren für die Deutschen, welche blieben, geprägt von immer stärkeren werdenden Repressalien, mit dem Einmarsch deutscher Truppen am 1.09.1939 kippte diese Stimmung noch stärker und führte am 3.09.1939 zum Bromberger Blutsonntag
Von diesem Moment an nahm die Geschichte ihren verhängnisvollen Verlauf, aus Spannungen wurde der willkommene Auftakt zu einem sinnlosen Krieg, in dessen Folge nicht nur der polnische Staat praktisch bis 1945 aufhörte zu existieren, da die Gebiete Posen und Westpreußen wieder deutsch wurden, man eroberte Danzig-Westpreußen, Wartheland und Ost-Oberschlesien und wollte diese mit Deutschen aus dem Baltikum, Bessarabien, Wolhynien, Galizien und dem Ostpolnischen Raum neu besiedeln.
Originalbeschreibung im Bundesarchiv: Polen, Herkunft der Umsiedler, Karte
Nach dem Feldzug der 18 Tage begann die bisher großzügigste Umsiedlungsaktion der Weltgeschichte. Alle Volksgruppen, die Draußen ihre Aufgaben erfüllt haben, rief der Führer zurück in die Heimat ihrer Väter. Sie helfen jetzt mit beim Ausbau und der Fertigung des großdeutschen Reiches. In besonderem Maße werden beim Aufbau des Warthegaues ihre kolonisatorischen Fähigkeiten wirksam werden. [Karte- Übersicht zur Herkunft deutschstämmiger Umsiedler im Wartheland.]
Die einstigen Kolonisten folgten dem Ruf „Heim ins Reich“ und verloren dabei Familienangehörige, ihr Heim, Hab und Gut, der „Größenwahn“ eines Diktators führte zu einer in der Geschichte beispiellosen Umsiedlung, Vertreibung und Tötung von Menschen, auch noch nach dem Ende des 2. Weltkrieges! Es verloren bis zum Ende des 2. Weltkrieges 55 bis 60 Millionen Menschen ihr Leben !
16,9 Millionen Deutsche, deren Vorfahren einst die Heimat verließen, gerufen, um als Kolonisten bis dahin unwirtliche Landstriche zu erschließen, waren betroffen.
Allein 3,2 Millionen „verschwanden“ in Vernichtungs- und Internierungslagern oder blieben verschollen. 2 Millionen von ihnen verloren ihre staatsbürgerlichen Rechte und ihren Besitz, weil sie in ihrer Heimat blieben, das Schicksal von 1,4 Millionen Russlanddeutschen ist zum Teil noch heute ungeklärt. Ihre Deportationen nach Sibirien und Kasachstan begann im August 1941, und, obwohl zunächst auf die Wolgadeutschen bezogen (fast 366.000 wurden im September 1941 deportiert), folgten im August bereits 40 – 50.000 auf der Krim ansässige Deutsche, beim Einmarsch der Deutschen Truppen 1942 waren nur noch 960 von ihnen auf der Krim. Funktionärs- und Sympathisantenlisten wurden erstellt und die Betreffenden vor dem Deportationstermin liquidiert. Aus der Ukraine wurden 100.000 wehr- und arbeitsfähige Männer zwischen Juli und Oktober 1941, 25.000 aus dem Südkaukasus im Oktober nach Kasachstan deportiert. 350.000 wurden bei ihrer Flucht aus dem Warthegau von der Front eingeholt und deportiert, Unzählige, welche sich zu den Alliierten „gerettet“ hatten, wurden an die Sowjetunion ausgeliefert und zur Zwangsarbeit verurteilt.
Im November 1944 per Gesetz bereits aller staatsbürgerlicher Rechte und ihres Besitzes beraubt, kamen 200.000 deutschstämmige Jugoslawen in Lagern um, 50.000 wurden in die Sowjetunion deportiert. In Rumänien wurden 500.000 daheim gebliebene 1949 für „vogelfrei“ erklärt, und erlebten schwere Repressalien, man deportierte im Januar 1945 über 75.000 Menschen im Alter von 17 bis 45 zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion, 425.000 wurden ab März 1945 vollständig enteignet. Etwa 80.000 in Ungarn verbliebene wurden zur Zwangsarbeit deportiert und 1/4 überlebte dies nicht. Im Frühjahr und Sommer 1945 kam es in der Tschechoslowakei zu Massenexekutionen und Blutbädern, ca. 400.000 Sudetendeutsche starben oder blieben verschollen.1
Man möchte meinen, dann kehrte Friede ein, der Krieg war vorbei und alle fanden ihren Platz.
Bis Ende 1949 fanden sich im Osten Deutschlands 4,3 Millionen heimatlos gewordenen Menschen ein, das waren 1/4 der Gesamtbevölkerung der sich gründenden DDR !2
Die „Verbannung“ in die „Sondersiedlungen“ z.B. in Kasachstan wurde erst am 13.12.1955 nach dem Besuch Adenauers in Moskau aufgehoben !
Eine Teilrehabilitierung der Wolgadeutschen erfolgte am 29. 08.1964 mit dem Beschluss „Über die Abänderung des Erlasses vom 28. August 1941 über die Umsiedlung der Wolgadeutschen“ – in ihre Heimatorte zurück kehren durften sie jedoch nicht!
1) Heimatkalender der Bessarabiendeutschen, Bessarabiendeutscher Verein e.V. , Stuttgart
2) SBZ-Handbuch, Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-1949. Martin Broszat, Hermann Weber (Hrsg.): Im Auftrag des Arbeitsbereichs Geschichte und Politik der DDR an der Universität Mannheim, 2. Auflage 1993. VI, 1106 S.
eine subjektive Betrachtung ausgewählter Bevölkerungsgruppen unter Beachtung historischer Fakten und der Einbindung von Geschehnissen, wie sie mir Zeitzeugen schilderten
Am 22. Juni 1941 begann der deutsche Einmarsch in die Sowjetunion. Um eine Begründung für die Misserfolge der Roten Armee bei dem Zurückschlagen der deutschen Truppen zu haben, wurde für die Öffentlichkeit ein Feindbild aufgebaut, dass Maßnahmen ermöglichte, um eine vermeintliche Kollaboration der unterdrückten ethnischen Minderheiten, die tatsächlich eine Zeit lang mit den Deutschen sympathisierten, aber vor allem der Russlanddeutschen mit Nazi-Deutschland zu verhindern.
Aufgrund des Befehls des Kriegsrates der Südfront und der Anweisung des Rates für Evakuierungsangelegenheiten Nr. 75s begann schon ab dem 15. August 1941, die als Evakuierungsmaßnahme getarnte Aussiedlung der etwa 53.000 Krimdeutschen, vorerst in den nordkaukasischen Raum. Der unmittelbaren Anstoß zur Auflösung der Autonomen Republik der Wolgadeutschen und zur Einleitung der totalen Deportation der deutschen Minderheit war vermutlich ein Schreiben der Politbüromitglieder Shdanow, Molotow und Malenkow an Stalin vom 24. August 1941, in dem sie ihn über den vereinbarten Beschluss informierten, die Aussiedlung von 88.700 Finnen und 6.700 Deutschen aus dem Gebiet Leningrad unverzüglich einzuleiten. Zugleich wurde eine „Instruktion zur Durchführung der Umsiedlung der Deutschen, die in der ASSR der Wolgadeutschen, in den Gebieten Saratow und Stalingrad ansässig sind“ herausgegeben. Der Durchführungszeitraum wurde auf den 2. September bis 20. September 1941 festgelegt. Mit der Angelegenheit betraut wurde der Volkskommissar für Innere Angelegenheiten, Lawrentij Berija.1
Die Klarheit des Beschlusses zeigt sich in der Wortwahl: „Überzusiedeln sind alle Einwohner deutscher Nationalität, die in den Städten und ländlichen Siedlungen der ASSR der Wolgadeutschen, der Gebiete Saratow und Stalingrad leben. Mitglieder der WKP(b) und des kommunistischen Jugendverbands Komsomol sind gleichzeitig mit den anderen umzusiedeln.“1
Den Familienmitgliedern von Militärangehörigen der Roten Armee versprach man „in den Ansiedlungsorten eine Vorzugsbehandlung, vor allem bei der wirtschaftlichen Einrichtung und der Unterbringung“. Einzig Frauen, deren Ehemänner nicht Deutsche waren, blieben von der Verbannung – vorwiegend nach Sibirien, Kasachstan und an den Ural – verschont.
Mit dem Beschluss des ZK der WKP(b) vom 31. August 1941 „Über die Deutschen, die auf dem Territorium der Ukrainischen SSR leben“ wurde die Mobilisierung der Männer im Einberufungsalter befohlen. Sie wurden 13 Bautrupps zugeteilt mit insgesamt 18.600 Männern und in vier GULAG-Objekte der NKVD verschickt: Iwdel’lag, Solikambumstroj, Kimpersajlag und Bogoslowstroj.
„Ich kam in das Lager Iwdel-Lag im Ural. Die letzten hundert Kilometer wurden wir mit Hunden zu Fuß durch den Wald getrieben. Dort war tiefer, tiefer Schnee und sonst nichts. Das Lager war leer, als wir ankamen. Außerdem waren dort Zäune und Wach türme. Die Baracken waren alt. Zum Teil fehlten die Fenster, wir waren 40-50 Mann in einer Baracke. Wir haben im Wald Bäume gefällt. Wenn wir von der Arbeit gekommen sind, war die ganze Kleidung nass und gefroren. Es gab eine Kammer, in der die Sachen trocknen sollten. Aber manches Mal hat das nicht geklappt. Und man hat es nass wieder angezogen und raus in die Kälte. Anfangs hatte man noch ein bisschen Kraft von zu Hause. Dann sind die Leute immer schwächer und schwäch er geworden, bis sie kaum noch laufen konnten“.2
Gemäß der Direktive vom 8. September 1941 wurden die etwa 100.000 russlanddeutschen Angehörigen der Roten Armee aus den regulären Einheiten zunächst in Bautrupps versetzt, vielfach jedoch erschossen. Für die Deutschen im Gulag wurde auf Anraten des NKWD Anfang des Jahres 1942 eine eigene Kategorie gefunden: trudmobilisowanny nemez, dies wurde zur offiziellen Bezeichnung für die Deutschen in der Arbeitsarmee. Zum 1. Januar 1942 befanden sich insgesamt 20.800 Deutsche in der Trudarmee. Im Oktober 1942 übertrug man die für die Deutschen geltenden Bestimmungen auf andere Minderheiten: wehrpflichtige Männer aus den Ethnien der in Russland ansässigen Finno-Ugrier, Ungarn, Rumänen und Italiener wurden ebenfalls bis zur ihrer Auflösung 1946 zur Arbeitsarmee eingezogen.
Auf Grundlage einer Verordnung des Staatliche Verteidigungskomitees vom 8. Oktober 1941 „Über die Aussiedlung der Deutschen, die das Gebiet der Georgischen, Armenischen und Aserbaidschanischen Sowjetrepubliken bewohnen“ wurden mehr als 45.000 Kaukasiendeutsche zwischen dem 15. Oktober und 12. November 1941 deportiert.
Unter ihnen 4193 namentlich bekannte Katharinenfelder.4 , deren Wagons an der Verladestation Sandar standen, um sie nach Sibirien zu schaffen.
Die Verbannung der anderen Gruppen der deutschen Bevölkerung, die keinen Autonomiestatus besaßen, so u. a. aus der Ukraine, dem Trans- bzw. Nordkaukasus, sowie aus Großstädten, erfolgte in den darauf folgenden Wochen und Monaten mittels geheimer Beschlüsse des Politbüros der WKP(b), des Staatlichen Verteidigungskomitees GKO, des NKWD und der Kriegsräte einzelner Armeefronten. Gleichzeitig wurden ihnen ihre staatsbürgerlichen Rechte aberkannt und ihr Eigentum bis auf ein geringes Handgepäck eingezogen.
Betroffen waren auch Deutschen aus den Gebietszentren und Industriezonen Kasachstans. So beschloss das ZK der Kommunistischen Partei Kasachstans am 16. Oktober 1941 die Aussiedlung, bereits Ende des Monats begannen die Erfassung, das Zusammentreiben und schließlich die Verbannung in die ländlichen Siedlungen der Gebiete Molotow/Perm, Tscheljabinsk, Swerdlowsk und Tschkalow/Orenburg im Ural.1
Kasachstan hatte bereits zwischen 1929 und 1933 erhebliche Bevölkerungsverluste hingenommen. Die Zwangskollektivierungsmaßnahmen nahmen den nomadisch lebenden Hirten ihre bisherige Lebensweise, die Herden starben mangels Nahrung in der Steppe und entzogen so der Bevölkerung die Lebensgrundlage. Rund 2 Millionen Menschen verhungerten und etwa 1 Million Menschen verließen das Land. Sibirien sollte daher für viele Deutsche nicht die Endstation sein, die Menschen wurden mit Viehwaggons weiter transportiert und irgendwo in den leeren Steppen Kasachstans zur„Ansiedlung“ abgesetzt. 5
Hier mussten die Ankömmlinge nicht nur für sich selbst sorgen, sondern wurden für schwerste und unqualifizierte Arbeiten beim Bau von Eisenbahnlinien, Industriebetrieben, in der Öl- oder Kohleförderung oder beim Holzfällen eingesetzt.
Da die Versorgung mit Lebensmittelmarken nur für die arbeitende Stadtbevölkerung galt, die Landbevölkerung überwiegend von eigenen Nutzgärten und vom privat gehaltenen Vieh lebte, waren vor allem Hunger und Krankheiten Ursache für ein massenhaftes Sterben der Deportierten. Die Propaganda gegen die Deutschen sorgte für weitere Repressalien und sie hörten nur zu oft: „Ernährt euch, wovon ihr könnt, ihr seid keine sowjetischen Menschen“, „Alle Deutschen mögen vor Hunger verrecken“
Nur die Hilfe der einheimischen kasachischen Bevölkerung, die zuvor unter der Zwangskollektivierung bereits gelitten hatte, rettete Zehntausenden das Leben.5
Mit dem Kriegsende 1945 wurden etwa 200.000 Russlanddeutsche aus dem Warthegau als so genannte Repatriierte nach Sibirien und Mittelasien deportiert.
Unter ihnen viele der etwa 340.000 Schwarzmeerdeutschen, die in den 1943/1944 beim Rückzug der Wehrmacht in den Warthegau umgesiedelt wurden und als Administrativumsiedler die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatten.
Bis 1946 kamen weitere rund 200.000 repatriierte Deutsche aus dem westlichen Teil der UdSSR und aus allen Besatzungszonen Deutschlands, fast die Hälfte waren Minderjährige.6
Grundlage für diese Zwangsrückführung war die am 11. Februar 1945 auf der Konferenz von Jalta von den westlichen Regierungen mit der Sowjetunion unterzeichnete Vereinbarung, in der festgelegt wurde, welcher Personenkreis zwangsweise zu repatriieren war.
Ein Kriterium von fünf möglichen musste erfüllt sein:
Wohnsitz auf sowjetischem Territorium am 1. September 1939
nach der Konferenz von Jalta in westalliierte Hand geraten
am 22. Juni 1941 oder später dienstpflichtig in der Roten Armee
Gefangennahme in einer deutschen Uniform
Nachweis für Kollaboration
Die ersten beiden Kriterien sollten verhindern, dass Angehörige der nach 1917 emigrierten Sowjetbürger von der Zwangsrepatriierung bedroht waren. Auch polnische Ukrainer und Esten, Letten und Litauer, die aus Gebieten stammten, die erst im Verlaufe des Zweiten Weltkriegs sowjetisch geworden waren, fielen nicht unter diesen Personenkreis.
Die Amerikaner und die Engländer vereinbarten, dass jede Besatzungsmacht „ihre“ Bürger ins eigene Land zurückbringen darf. Für jeden ehemaligen Sowjetbürger deutscher Nationalität, der aus Deutschland deportiert wurde, wurden 200 US-Dollar Kopfgeld als Kriegsschuld für Deutschland angerechnet.7
Auch in unserer Familie waren Angehörige, die von der Roten Armee 1945 auf der Flucht überrollt und deportiert worden. Sie teilten ihr Schicksal mit dem tausender anderer und starben fast alle an den unmenschlichen Bedingungen in der Trudarmee. Die Repatriierten wurden entsprechend der Direktive des NKVD Nr. 181 vom 11. Oktober 1945 allen anderen Sondersiedlern gleich gestellt.8
Die Verhältnisse, unter denen die Zwangsarbeiter arbeiten mussten, waren wie in einem Gefangenenlager. Sie lebten unter strenger Bewachung, mit Schwerstarbeit und psychischem Druck von Seiten der Vorgesetzten. Die Arbeitsnorm war unerträglich hoch und nicht alle konnten sie erfüllen. Wer die Norm schaffte, bekam 600-800 g Brot und die andere nur 300 g. An Unterernährung, Unterkühlung und Krankheit starben mehr als ein Drittel der mobilisierten Deutschen. 2.900 ihrer auf diese Weise verwaisten Kinder waren daher von der NKVD zwischen März 1944 und Oktober 1945 in Waisenhäuser einquartiert worden.6
Laut einer Regierungsverordnung vom 8. Januar 1945 wurden zur besseren Erfassung und Kontrolle der deportierten Völker in den Aussiedlungsgebieten Sonderkommandanturen geschaffen. Jeder Deutschen musste sich jetzt registrieren lassen und binnen drei Tagen alle Änderungen der Zahl seiner Familienangehörigen melden. Ohne Genehmigung des Kommandanten durften niemand seinen Wohnort verlassen.
Zudem wurden auch die bereits vor dem Krieg in Sibirien und Kasachstan ansässigen Deutschen der Aufsicht der Sonderkommandantur des NKVD unterstellt. Ab 1947 wurden die Strafen für kleinste Vergehen verschärft. Das unerlaubte Verlassen des Aufenthaltsortes wurde nun erst mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft, ab dem 21. Februar 1948 wurde das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Haft erhöht, und jedes Familienoberhaut musste monatlich persönlich zur Registrierung beim Kommandanten des NKVD erscheinen. Eine weitere Verschärfung der Bedingungen für Deutsche und andere Sondersiedler erfolgte am 26.11.1948 durch ein Dekret, das die Verbannung der Deutschen, aber auch der Tschetschenen, Kalmücken und Krimtataren “auf ewig” festschrieb und für das unerlaubtes Verlassen des Aufenthaltsortes 20 Jahre Zwangsarbeit vorsah, eine Strafe, die tatsächlich verhängt wurde.9
Mit Stalins Tod am 5. März 1953 setzte eine vorsichtige Liberalisierung der sowjetischen Gesellschaft ein, beginnend mit der Rehabilitierung der Opfer politischer Justiz, und der schrittweisen Verbesserung der Lage der Deportierten. Der Regierungsbeschluss „Über die Aufhebung einiger Einschränkungen in der Rechtsstellung der Sondersiedler“ brachte jedoch nicht die Rechte eines normalen Sowjetbürgers, sondern den Status eines Sondersiedlers. Die deutschen Zwangsarbeiter wurden in die Stammbelegschaften von Betrieben und Bauorganisationen überführt. Nur mit Einverständnis der Betriebsleitung und des zuständigen Kommandanten konnten ehemalige Mobilisierte an den Ort ihrer Pflichtansiedlung zurückkehren oder ihre Familien zu sich holen. Die Zusammenführung der über das Land verstreuten Familien dauerte bis in die Mitte der fünfziger Jahre, in ihre vor 1941 bewohnten Heimatorte durfte niemand zurückkehren. Die Zusammenführung der über das Land verstreuten Familien dauerte bis in die Mitte der fünfziger Jahre, in ihre vor 1941 bewohnten Heimatorte durfte niemand.
Auf eine Anerkennung dieser Zwangsarbeit musste jedoch lange gewartet werden. Über sechzig Jahre nach der Aufhebung der Gesetze über die Sondersiedler hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die sogenannte Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“)10 zur Zwangsarbeiterentschädigung gebilligt. Mit dem Inkrafttreten am 1. August 2016 können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit herangezogen wurden und am 27. November 2015 noch lebten, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Wer nach diesem Termin verstarb, gab diesen Anspruch an seine Erben weiter, jedoch war das Zeitfenster zur Antragstellung begrenzt, endete am 31. Dezember 2017.
1) Viktor Krieger: Deportationen der Russlanddeutschen 1941-1945 und die Folgen
2) Zeitzeuge Adam Rusch, Spätaussiedler aus Berlin in Andrea Gotzes „Das haben wir alles überlebt“ Russlanddeutsche Erinnerungen 1930-1990, Suttonverlag
3) Foto: northural.ru/image/1228344687 [Строительство железной дороги до Соликамска силами заключенных ГУЛАГа]
4) Emil Biedlingmeier: Das Ahnenbuch von Katharinenfeld in Georgien, Kaukasus: Chronik der Familien. Eigenverlag (2005), Daten zusammengestellt von Harry Hörz S. 865
5) Dagmar Schreiber: Kasachstan: Auf Nomadenwegen zwischen Kaspischen Meer und Altaj (Trescher Verlag 2008)
6) Nemcy SSSR v trudovoj armii (1941-1945) / A. A. German, A. N. Kuročkin – Moskva: Gotika, 1998
7) Freiheitsglocke Berlin, April 2013 63. Jahrgang, Nr. 726 VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. Gemeinschaft von Verfolgten und Gegnern des Kommunismus
8) Istorija stalinskogo GULAGa, S. 473
9) V. Herdt: Die Neuordnung des Sondersiedlungsregimes und das Dekret vom 26. November 1948. In: Von der Autonomiegründung zur Verbannung und Entrechtung. Die Jahre 1918 und 1941 bis 1948 in der Geschichte der Deutschen aus Russland. Hrsg.: Alfred Eisfeld. Stuttgart 2008, S. 204-211.