Georg Valentin Knörzer und seine Treschklinger Familie

Durch meine Daten zu den Auswanderern aus Treschklingen nach Russland wurde Frau Margaret Niklaus auf mich aufmerksam. Dieser Artikel wurde mir freundlicher Weise von ihr zur Verfügung gestellt, um an den Geometer Georg Valentin Knörzer und seine Herkunft zu erinnern:


 

Georg Valentin Knörzer wurde am 20.11.1732 in Treschklingen geboren und starb am 05.01.1801 in Burbach bei Saarbrücken als Geometer.

Dazu ein Beitrag von Paul Glass:

Der nassau – saarbrückische Geometer Georg Valentin Knörtzer.
In der Grafschaft Nassau – Saarbrücken gab es in der zweiten Hälfte des 18. und im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts mehrere Geometer mit dem Namen Knörtzer / Knörzer. Die Aufgabe des Geometers bestand hauptsächlich darin, Land – oder Feldvermessungen durchzuführen und Karten zu zeichnen.

So ergaben sich wunderschön gezeichnete Karten von Georg Valentin Knörzers Hand. Wie man es auf der beigefügten Karte von Ensheim feststellen kann.

Georg Valentin Knörzer kam vor 1758, der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt, in die Grafschaft Nassau -Saarbrücken und heiratete am 19. September 1758 in Heusweiler Anna Maria Luise Wahlster. Vermutlich ab dieser Zeit gehörte er der Renovaturkommission an, die gebildet worden war, um für die Grafschaft Flurkarten anzulegen. In zahlreichen Orten der Grafschaft hatte er kunstvolle Karten gezeichnet und die dazugehörigen Flurbücher angelegt. Er arbeitete für ein Jahresgehalt von 725 Gulden, dazu gehörten noch Privilegien wie eine freie Wohnung und Garten. Auch unter Georg Valentin Knörzers Nachkommen sind Geometer, Berginspektoren und Grubensteiger zu finden.

Der älteste Vorfahr Georg Valentin Knörzers, ist Jacob Knörzer, geboren um 1580 / 90, Pächter des Helmstheimer Hofs bei Gerichtstetten, einem Ortsteil von Hardheim im Neckar – Odenwaldkreis. Jacob hatte zwei Söhne, Martin und Simon. Martin Knörzer war Bauer in Hohenstadt, heute ein Ortsteil von Ahorn, dort heiratete er 1649 Eva Gerner. Einer ihrer Söhne, Hannß Friedrich Knörzer, geboren 1667Anmerkung 1, bürgerlicher Einwohner zu Hohenstadt, Hochgräflich Hatzfeldts Gebiets, war verheiratet und hatte einen Sohn, Johann Peter Knörzer, geboren 15.10.1699 in Lauda.Anmerkung 2 Am 31.10.1724 heiratete Johann Peter Knörzer, Schneider und Bauer, in Ehrstädt Maria Elisabeth Strübi, Tochter von Hartmann Strübi, Ziegelbrenner auf dem Unterbiegelhof. Im Laufe der nächsten Jahre zog Familie Knörzer nach Treschklingen, wo bereits Knörzer lebten, die ihren Ursprung ebenfalls im Bauland haben. 1732 heirateten in Treschklingen Johann Valentin Zweigart und Anna Maria Strübi, Hartmann Strübi war jetzt Ziegelbrenner in Dallau. Schneider Knörzer baute sein Haus am Ortsrand von Treschklingen, oberhalb dem Haus seines Schwagers Valentin Zweigart.

Johann Peter und Maria Elisabetha hatten etwas Vermögen, das sie in die Lage versetzte neben Haus und Scheune auch Äcker zu erwerben. 1745 besaßen sie ein Zwölftel von Melchiors Burghof, 1755 kauften sie noch ein Zwölftel dazu und vergrößerten 1764 Haus und Scheune.
Johann Peter und Maria Elisabetha Knörzers Kinder:
1. Maria Elisabetha Barbara, *13.05.1729, +23.02.1741
2. Anna Elisabetha Catharina, *08.06.1731, + 19.06.1731
3. Georg Valentin, *20.11.1732, +05.01.1801 in Burbach.
4. Anna Regina Margaretha, *21.10.1737, Ehe 1759 mit Johann Conrad Ritter
5. Johann Leonhard, *30.04.1740, + vor 1778
6. Anna Margaretha, *26.08.1741, +05.01.1743
7. Anna Magdalena, *17.05.1744, +17.01.1745
8. Anna Margaretha, *06.04.1746, Ehe 1765 mit Johann Georg Haug / Hauk
Wo Georg Valentin Knörzer ausgbildet wurde ist nicht bekannt. Wahrscheinlich hatten Treschklinger Lehrer und Pfarrer die Begabung ihres Schülers erkannt und gefördert, aber die Eltern hatten sicher auch hohe Kosten zu tragen. Die teure Ausbildung erklärt zum Teil die hohen Schulden des Ehepaares Knörzer.

Auf der nächsten Seite die Bannkarte von Ensheim, eine Arbeit des Geometers Knörzer um 1764 / 65.


Anna Regina Margaretha, *21.10.1737, +27.05.1819, schloss am 27.11.1759 die Ehe mit Johann Conrad Ritter, Bürger, Bäcker und Straußwirt in Treschklingen. Er wurde in Bonfeld geboren und starb 1823 in Sulzfeld. Ihre Bäckerei war im alten Teil des heutigen Hauses Amtshaus – Strasse 1. Einer ihrer Nachkommen war Bäcker, zwei waren Musikanten. Nach 1872 gab es aus dieser Familie niemand mehr in Treschklingen.
Anna Margaretha, geboren 06.04.1746, gestorben 25.03.1827, heiratete am 21.05.1765 Johann Georg Hauk, Bürger und Bauer in Treschklingen, geboren 27.11.1746 auf dem Helmhof, gestorben in
Treschklingen am 27.05.1819. Beide waren noch nicht volljährig, die Eile mit der Heirat ist ein wenig erstaunlich.
Von ihren sieben Kindern heiratete die älteste Tochter Michael Hofmann, Pächter des Spitalhofs in Heilbronn. Eine weitere Tochter hatte Melchior Ehrmann aus Bonfeld geehelicht und wanderte 1819 als Witwe mit sieben Kindern und einer Enkelin nach Odessa aus.
Die Tochter Regina Hauk war seit 1802 mit Metzger Friedrich Keppele verheiratet und lebte im elterlichen Haus in Treschklingen.
Die jüngste Tochter, Christina Hauk wurde 1786 in Heilbronn geboren und heiratete 1809 in Fürfeld den Weber Johannes Böhringer. 1835 bauten Johannes und Christina Böhringer ihr Haus an der heutigen Amtshaus – Strasse 5. Sie wurden Eltern von sechs Kindern, deren Nachkommen mit einer Ausnahme alle nach Amerika auswanderten.

Valentin Knörzer und seine Schwestern in Treschklingen hatten offenbar kein besonders gutes Verhältnis.

Nach dem Tod des Vaters Johann Peter Knörzer im Jahr 1778 gab es Streit um das Erbe. Deshalb mussten alle in Treschklingen vorhandenen Verträge auf dem Bürgermeisteramt vorgelegt werden, das ist vermutlich der Grund, dass sie heute noch im GLA Karlsruhe zu finden sind.

Treschklingen, den 29. April 1765
Nachdem Peter Knörzer und dessen Eheweib Maria Elisabetha, altershalber nicht mehr im Stand sind ihr Güter – und Haushaltungswesen alleine fortzuführen, so haben sich dieselben entschlossen, deshalb eine anderweitige Einrichtung zu treffen und deshalb dato vor Amt mit Johann Georg Hauk, weil. Sebastian Hauken, gewesenen Einwohner im Helmhof, nachgebliebener eheleiblicher lediger Sohn, folgenden Kauf Accord und Heiratsverabredung abzuschließen, nämlich
1.
wollen die Knörzerischen Eheleute Johann Georg Hauk käuflich übergeben, ihr Haus, Scheuer Hofreith mit allen bisher in Besitz gehabten Güter, an Äckern, Wiesen, Garten, Weinberg, sämtlich wie solche immer Namen haben mögen, nebst Dreingab ein Paar vierjährige Stier, eine Kuh, eine Kalbin, zwei Schweine, fünf Hühner, ein Hahn, ein Wagen, eine Egge, ein Pflug mit allem Zubehör, drei Hacken, zwei Kärste, eine Schaufel, …… zusammen für und um 1300 Gulden
2.
Wurde festgesetzt und verbindlich verabredet, dass obzwar vorstehendes ganzes Gut mit der beschriebenen Dreingab dem Hauken völlig verkauft werden, danach solches alles demselben dermalen noch nicht für eigentümlich übergeben und eingeräumt werden, sondern es solle solches gesamte Gut samt Dreingabe von den Knörzerischen Eheleuten so lange es ihnen beiden gefällig und dem dermaligen Käufer Hauk von dato in Gemeinschaft unterhalten und miteinander gearbeitet, gebaut und benutzt werden. Hingegen sollen auch von beiden Teilen alle darauf stehenden und kommenden Beschwerden, wie auch die jährliche Zinszahlung von den darauf haftenden Capitalien einteilig getragen werden.
3.
Die darauf haftenden verzinslichen und unverzinslichen Capitalien betragen im folgenden: Zusammen 700 Gulden woran Käufer Hauk in einem Viertel Jahr a´dato von seinem übrigen Heiratsgut abzuzahlen sich erbietet. ( Die Zahlungen wurden pünktlich geleistet ) 548 Gulden verbleiben auf dem Gut noch haften und dieses zum Unterpfand gänzlich und in solange verschrieben, bis jeder Posten völlig abgetragen wurde.
4.
Wohnen beide Knörzerischen Eheleute miteinander, oder nach eines Absterbens das Überlebende, über kurz oder lang entschließen wolle, die Gütleinsgemeinschaft aufzuheben und dessen Genuss dem Hauk alleinig zu überlassen, so solle es dann vor Amt besonders bestimmt werden, was der Hauk dagegen zu jährlichem Unterhalt beiden Knörzerischen Eheleuten oder einem derselben zu reichen habe. Nach beider Knörzerischen Eheleute Tod aber fällt alles Leibgeding weg und Käufer Hauk bekommt dann das ganze Gütlein eigentümlich, wovon er dann vordersamst dasjenige, was an obigen 548 Gulden während Gemeinschaft nicht abgezahlt war, allein übernehmen und berichtigen, das übrige aber den Knörzerischen Kindern und Erben hinauszuzahlen hat.
5.
Auf die oben in Kauf gegebene Kalbin und noch 8 Gulden beim Juden Maier in Heinsheim und 6 Gulden an Peters Vetter in Bonfeld zu bezahlen und für die zwei in Kauf gegebene Schweine dem Metzger dahier 12 Gulden 15 Kreuzer, welche drei Posten der Hauk auf die Verfallzeit zahlen und berichtigen muss.
6.
Die Handlohn, Siegelgeldkostern auch Amtsgebühren wegen diesem Kauf tragen beide Teile miteinander gleichteilig.
Hernach 7.
ist zwischen dem Johann Georg Hauk und der Knörzerischen Tochter Anna Margaretha eine christliche Eheverbindung miteinander getroffen worden und sollten beide junge Leute mit Eltern und vormundschaftlicher Consens einander zur Ehe nehmen und behalten, solchen Eheverspruch hernach durch priesterliche Hand bestätigen lassen. In Lieb und Leid einander nicht verlassen und insonderheit gegen die im Haus bereits lebenden Eltern und Schwiegereltern jederzeit gehorsam und friedlich betragen, mithin auch die gemeinschaftliche Bewahnung des Gütleins ohne Zank und Streit untereinander führen.
Nachdem der Hauk sich dato zugleich nicht nur wegen der Leibgedingschaft Besorgung legitimiert, sondern auch durch ein Attestat von seinem Vormund dargetan, dass er 200 Gulden Vermögen anher einbringe. So wurde auch von Amts wegen nichts eingewandt, in diese seine Heirat und hiesige bürgerliche Einlassung zu conhantieren.
Zur Urkund wurde dieses Protocolli allerseits eigenhändig unterschrieben.
Petter Knörzer
Johann Georg Friedrich als Beistand von der Maria Elisabetha Knörzer ( Peters Ehefrau )
Johann Georg Hauk
Georg Philipp Maßholder als Beistand des Hauken, weil dessen Vormund Johann Peter Ruppert nicht anher kommen können. Die anwesende Mutter Agnesia Hauk kann nicht schreiben.
Treschklingen, den 7. Juni 1765

Nachtrag zu vorstehendem Protokoll.noch miteinander festgesetzt, nämlich, wenn die gemeinschaftliche Bewohnung durch den Tod der Eltern aufgehoben wurde und dieser Fall sich in dem Vierteljahr von Georgi ( 23. April ), bis Jakobi ( 25. Juli ) ereignete, so soll die Hälfte von der bevorstehenden Ernte in Sommer – und Winterfrüchte denen Erben zufallen, die beim Ausdrusch in der Scheune demselben abgegeben und das Stroh beim Gütle verbleiben muss, diese hingegen sollen schuldig sein, zur künftigen Bebauung die Hälfte der erforderlichen Saatfrüchte wiederum zurückzugeben. Besteht aber der Fall in einem anderen Vierteljahr, so haben die Erben dessen nicht zu verlangen, denn der Tochtermann Hauk hat dann den alleinigen Genuss von allem, was in der Gemeinschaft gestanden.
In Ansehung des Viehs wurde festgesetzt, dass wenn bei Aufhebung der Gemeinschaft auch Vieh vorhanden, die Hälfte mit in Kauf gegeben werde, der Hauk die Hälfte dieses anderen Viehs nach gerichtlichem Anschlag oder selbstiger Verweisung denselben zu vergüten habe. Wäre aber weniger Vieh vorhanden, so hätte Hauk deretwegen keinen Betrag zu fordern.
Johannes Eckart, des Gerichts
Petter Knörzer
Valtin Zweygarth Johann Georg Hauk
Treschklingen, den 10. Mai 1775
Auf das von Peter Knörzer und dessen Eheweib geschehen An – und Vorbringen, dass sie alters – und schwächlichkeitshalber ihre bisherige Nahrung und Gewerb nicht mehr fortsetzten könnten, daher entschlossen wären, ihrem Tochtermann Johann Georg Hauken ihr gesamtes Güterwesen gegen Vorbehalt eines billigmäßgen jährlichen Leibgedings zu übergeben, mit Bitte, solches von Amt gehörig zu beschreiben, wurde dieser Vormittag anberaumt und nach Erscheinen beider bemeldeten Knörzerischen Eheleute, sodann des Tochtermanns Johann Georg Hauken, wie auch des Tochtermanns Johannes Ritter nebst dessen Eheweib, im Beisein Herrn Schultheiß Brötel folgendes abgemacht und festgesetzt.
1.
Es besag Protocolli vom 11. April 1765 die Knörzerischen Eheleute ihre gesamte Bauernschaft nebst verschiedenen im selben Protocolli bemeldeten Vieh und anderes Dreingab an den Tochtermann Hauk pro 1300 Gulden verkäuflich begeben, aber dermalen den hälftigen Genuss von allem, als lang und ihnen gefällig, vorbehalten haben. So wollten sie dermalen sich selber hälftigen Genuss, somit aber auch den bisher aufgehabte hälftige Besorgung dieses Gutes Bauwesens begeben, dagegen solle aber der Tochtermann Hauk, als der noch künftigen, die sämtliche Güter in Besorg – und Bewohnung überlassen sein. Ihnen noch dato an jährlichem und jeden Jahres besonders zu ihrem unentbehrlichen Unterhalt folgendes richtig und unweigerlich abzugeben, nämlich:
12 Malter Dinkel, ( 1 Malter Dinkel = 9 Simri = 150 Liter ) 4 Simri Erbsen, 5 Simri Hafer, den 4. Teil vom gesamten Geschlachteten und Viertel Obst. 8 Bäum mit Zwetschgen an 2 Plätzen nach ihrer Wahl. Einen halben Wimpfer Eimer ( ein Wimpfener Eimer ca. 50 Liter ) jährlich gemachten Mosts. Die halbe bürgerliche Holzgab. 4 Pfund Oel. 6 Pfund gehechelten Hanf, welcher Hanfabgab jedoch an künftigem 1776ten Jahr erstmals geschehen soll. Die Milchbeziehung von einer Kuh. Die erforderliche Fütterung an Erbsen, Erbirnen, Bohnen so zu einem Schwein, bis zur Schlachtjahreszeit für dasselbe zum Auffüttern und Metzeln nötig. Welche Schweine die Knörzerischen Eheleute jährlich von dem Schwager anzuschaffen und bis zur ermeldeten Schlachtjahreszeit von ihrer Milch und anderen Bemerkens zu erhalten habe. Kartoffeln, die Erdbirne, gehörte nicht zur Nahrung der Familie Knörzer, damit wurden Schweine gemästet ! Die benötigte grüne Speise aus dem Kochgarten, auch Bohnen und Rüben aus dem Weinberg und Äckern. Das benötigte Sauerkraut von dem, so der Hauk alljährlich für sich einmacht. Sodann behalten sich die Knörzerischen Eheleute ihre bisherige Wohnung im ersten Stock mit Stube, Stubenkammer und Kammer von ihnen zu ihrer ferneren alleinigen Nutzung vor.
2.
Alle vorbeschriebenen Stücke hat der Hauk seinen Schwiegereltern so lange diese beisammen leben, ohne eigenen Abzug oder Aufrechnung abzurechnen, mithin alle und jede Steuer Abgaben oder andere Bescheide, so auf dem nun überkommenden ganzen Gütlein bereits schon haften, oder noch besonders gelegt werden möchten, ganz allein zu tragen.
3.
So fern über kurz oder lang eines von diesen Knörzerischen Ehegatten mit Tod abgeht, so gehen alleine an dem oben ausgesetzten Dinkel 4 Malter ab und das Überlebende hat nur noch 8 Malter Dinkel zu erhalten. Das übrige aber, wie noch beschrieben, verbleibt diesem überlebenden Ehegatten zur ferneren Benutzung ausgesetzt und vorbehalten, ausgenommen der bestimmten Milchbenutzung von einer Kuh, aber weswegen auf den sich endlich ereigneten Todesfall eines Ehegatten, sodann die fernerweite Einrichtung nach den Umständen besonders gemacht werden soll.
4.
Da unter vorstehenden jährlichen Leib – Geding – Benutzung einige Geldabgabe nicht begriffen ist, die alten Knörzerischen Eheleute aber doch dergleichen vonnöten haben, so ist abgemacht worden, dass der Tochtermann Hauk von denjenigen 80 Gulden Baukosten, so er besag schriftlichem Vertrages vom 30. Januar 1770 seinen Schwiegereltern besonders herauszuzahlen schuldig ist, ihr, den Schwiegereltern von Zeit zu Zeit so viel auszahlen solle, als sie zur Bestreitung ihrer ohnentbehrlichen und mit Geld zu bestreitenden Bedürfnisse brauchen möchten., als worüber ein ordentliches Register zu führen und solche Auszahlung zur Vermeidung allen Streits darinnen gehörig zu bemerken ist und solches ohne Not die Knörzerischen Eheleute den Hauk mit der fälligen Abzahlung nicht beschweren.
5.
Danach abgemacht, dass wenn der Todesfall beide Schwiegereltern oder eines von denselben sich in dem Vierteljahr von Georgi bis Jakobi ereignen sollte, als dann der Tochtermann Hauk schuldig und gehalten sei, den Betrag des oben abgemachten Leibgedings, entweder für beide, oder nur für eins, so wie sich der Fall ereignet, denmach für ein halbes Jahr abzugeben und solches zur Verteilung an die erbschaftliche Masse für die drei Knörzerischen Kinder einzuwerfen. Ereignete sich aber der Todesfall nach Jacobi, so hätte der Hauk zwar weiter nichts zu entrichten, was aber allenfalls ab dann zu viel schon eingenommen wäre, das verbleibt somit auch bei der Erbschaft und hätten die Interessenten diesfalls nichts zurückzugeben.
6.
Um bei solcher künftigen Erbschaft allen Streit und Zank möglichst zu verhindern, so wird hier gehörig dokumentiert, was der Tochtermann Hauk an dem unterm 29. April 1765 festgesetzten Kaufschilling von 1300 Gulden bereits bar bezahlt und noch zur Zahlung zu übernehmen habe, nämlich:
Abrechnungskosten zum Amt bezahlt 98, –
Capital an verstorbenen Schultheiß Eckart bezahlt 78,-
Capital zur Bezahlung öffentlicher Schuld bezahlt 24, –
Capital an gnädige Herrschaft hier bezahlt 400, –
Capital an hiesigem Heiligen Fond bezahlt 100,-
Kreditzins bezahlt 10,-
Capital an gnädige Herrschaft bezahlt 16,-
Sodann hat Hauk seinen Schwiegereltern unterstützt 18,17
Abrechnung von 1775 74,93
Summa 752,63
Hierzu soll der Hauk seinen Schwiegereltern zur Zahlung verschiedener offenstehenden kleineren Posten noch 15,53 Gulden aushändigen.
Verbleiben demnach an dem 1300 Gulden Kaufschillingsgelder noch übrig 532 Gulden
Wovon hiermit die Knörzerische Eheleute noch zukommende hälftige Handlohns – Einrichtung und andere Kosten, sodann der etwa zu seiner Zeit nachgehende Sterbfall hier wieder abgehen und die übrigen anderen Kosten Knörzerischen Eheleute zu ihrer unumgänglichen Benötigung allenfalls nicht selbst brauchen sollten, zur gemeinschaftlichen Verteilung unter ihre drei Kinder verbleibt.
7.
Nachtrag den 2. Juni 1775
Nachdem die Knörzerischen Eheleute und deren Tochtermann Georg Hauk über den Punkt der Vieh – Abteilung, wegen welcher sie bei vorigen Zusammenkunft strittig geworden, inzwischen angeglichen,. dass ihnen den Knörzerischen Eheleuten eine Kuh besonders allein und eigentümlich verbleiben, sämtliches übrige Vieh aber dagegen dem Tochtermann Hauk nunmehr auch allein und eigentümlich zugehören soll, so wurde dieses Abkommen dato anhier bemerkt mit dem Anhang, dass die Knörzerischen Eheleute auch noch weiters 6 Gulden wegen dieser Viehabteilung dem Hauken zu vergüten sich verbindliche gemacht haben. Wonach dann nunmehr nach diesem neuerlichen Abkommen der Knörzerischen Eheleute eine eigentümlich Kuh zur Benutzung wie der Milch dato anher gefallen. Das Kalb verbleibt, die erforderliche Fütterung dazu aber von dem Hauken, wie oben schon bemerkt, abzugeben ist.
8.
Die Benutzung solcher eigentümlichen Kuh solle auch alsdann noch fortdauern, wenn gleich eines von den Knörzerischen Eheleuten mit Tod abgegangen wäre und soll es dem Überlebenden lediglich zur Wahl verbleiben, solche Benutzung aufzuheben und dann gewisse Milchabgaben sich zu bestimmen.
9.
Dann wird noch nachgesetzt, dass der Tochtermann Hauk und insbesondere dessen Eheweib schuldig sein solle, ihre beiden Eltern, so wie in gesunden als und mehrenteils in ihren kranken Tagen vorzüglich zu warten und zu pflegen. Auch das Holz – und Wassertragen zu besorgen, mithin an ihrer schuldig kindlichen Pflicht es nicht ermangeln zu lassen. So soll auch der Tochtermann gehalten sein, dasjenige Brennholz, soviel über ihr hälftiges Gabholz nach brauchen würden. ebenfalls mit seinem Zugvieh einzufahren.
Somit vorstehende Ab und Übergabe deren Knörzerischen Eheleute an ihren Tochtermann Georg Hauk beschlossen und solches zur Festhaltung eigenhändig unterschrieben worden.
Treschklingen , den 2. Juni 1775

Petter Knörzer
Johann Görg Hauk
Amtmann Hoesner, Schultheiß Brötel

Maria Elisabetha Knörzer starb am 07.06.1776 im Alter von 75 Jahren
Peter Knörzer starb am 18.11.1778, er wurde 79 Jahre alt

Am 26. Januar 1779 wurde die Hinterlassenschaft geschätzt und aufgenommen, ein Inventarium erstellt. Man nahm es sehr genau, selbst alter Hausrat mit einem Werte von einem oder zwei Kreuzern wurden gezählt. Zusammen mit jenen 532 Gulden, die noch übrig waren, nachdem 1765 vom Kaufpreis 1300 Gulden die meisten Schulden bezahlt wurden, belief sich das Vermögen des verstorbenen Peter Knörzer auf 570 Gulden. Nach Abzug aller Gebühren und der letzten Forderungen wurden 481,57 Gulden an die drei Kinder verteilt: Jeder Anteil betrug 160, 39 Gulden, die Georg Hauk an seinen Schwager Johann Georg Ritter und Valentin Knörzer zu bezahlen hatte, letzterer erhielt noch 35 Gulden erstattet, die er seinem Vater geliehen hatte. Soweit die Berechnungen, die von Bürgermeister und Amtmann erstellt worden waren. Valentin Knörzer hatte am 3. Januar 1779 das Treschklinger Bürgermeisteramt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt. Die Treschklinger Schwestern hatten Einwände gegen die Aufteilung des Erbes.

Da aber die beiden hier wohnenden Töchter mit ihren Männern besonders vorgestellt, dass ihr Bruder mit der Erlernung der Feldmesserei und anderem dahier die Eltern sehr stark gekostet, diese Eltern also in ihrem Leben deshalb immer nur gedarbt haben, das zur Compensation jener Kosten sie die zwei hiesigen Töchter solche Hinterlassenschaft allein zu beziehen und ihr Bruder nichts zu fordern haben solle.
Hiernach auch die Regina Ritterin wegen der von ihrem Herrn Bruder in seinem auf dem Amt verlesenen Schreiben verlangten Wiedererstattung von geliehenen 50 Gulden nebst Zinsen von Johanni 1771 an zu 5%, die Vorstellung dahier getan, dass solche von ihrem Herrn Bruder zu Bekleidung ihrer Tochter, welche bei ihm in Diensten gewesen und aus diesem sehr schlecht bekleidet zurückgekommen, angewiesen und soweit von ihr nichts zurück zu fordern mündlich und schriftlich bereits erklärt worden sei. So wurde von Amts wegen beschlossen, dem Herrn Feldmesser Knörzer von diesem allem Mitteilung zu machen und eine Abschrift des Teilungsprotokolls zur Nachricht zur weiteren Berechnung zu geben.

Peter Knörzer versuchte mit seinen Verträgen alles so zu ordnen, damit es nach seinem Tod keine Streitereien geben würde. So kann man vermuten, dass er eine so wichtige Entscheidung wie die Teilung seiner Hinterlassenschaft nur unter die beiden Töchter, schriftlich festgehalten hätte. Es ist aber immer die Rede von den drei Kindern, die sich das Erbe teilen sollen. Mündliche Absprachen konnte es trotzdem gegeben haben, von den Valentin Knörzer nichts wusste, oder nicht akzeptierte, weil sie nicht schriftlich festgehalten waren.

Treschklingen, den 8. September 1779
Auf das von Herrn Renovator Knörzer in Burbach unterm 24. Juli des Jahres an das hiesige Amt … gerichtete Schreiben wurden dato dessen hiesige Schwäger und Geschwister namentlich Georg Ritter und Georg Hauk mit ihren Eheweibern vorgefordert und über die an sie neuerlich gemachten und wiederholte Forderungen behörig ermahnen, welche darauf entgegenstellten:
Dass in dem ersten Schreiben vom 1. Januar 1779 von einer Zinsforderung aus deren dem verstorbenen Vater vorgelehnten 35 Gulden lediglich nicht gedacht worden – daher es aufgekommen sei, das bei der Inventur über das väterliche Vermögen alleinig die Capitalforderung, von Zinsen aber nichts in Aufrechnung und Abzug gekommen – und sonach dieses Inventurgeschäft abgeschlossen worden, daher die Erben sich deshalb in keinen weiteren Nachtrag einlassen konnten
Belangend die private Forderung an den Georg Ritter und dessen Eheweib, von Capital 50 Gulden und rückständigen 8jährigen Zins 20 Gulden sollen die Ritterschen Eheleute hiernächst durch ihr Hinreisen nach Burbach den Herrn Renovator überzeugen, dass selbiger ihnen diese Schuld wirklich geschenkt habe.
Sofern aber dieses nicht bewirkt werden könnte, so wollen sie eine besondere Gegenrechnung dem Amt übergeben, was sie wegen ihrer zwei Kinder so bei dem Herrn Renovator in Diensten gewesen, wegen Leidlohns ( ? ) und anderen Rückständen hinwieder zu fordern hätten, welche Gegenforderung sodann dem Amt zur Einsicht und Vollstreckung überlassen sein solle.
Was übrigens die liquide Erbschafts – Forderung anbetrifft, so versichert der Georg Hauk, solche seinem Herrn Schwager hiernächst zu bezahlen und deshalb eine Berechnung was er über die abschläglich bezahlten 8 Louis d´or noch weiteres ausgelegt, demselben zuzuschicken.
Womit diese Protokoll beschlossen, behörig unterschrieben, dem Ritter und Hauk zu Erfüllung ihrer vorgebrachten .. eine vierteljährige Zeitfrist anberaumt und endlich auch resolviert worden, dem Herrn Renovator sowohl eine Abschrift, als auch von den verlangten vorherigen Protokollen von 1765 und 1775 zugehen zu lassen.

Hoesner
Johann Georg Ritter
Georg Hauk

12. Juli 1781, Brief an den Treschklinger Amtmann Hößner
Hochlöbliches Amt
In der Hoffnung, dass meine Schwager ihren Versprechen gemäß sich bei mir einfinden, mit mir in Güte sich vereinigen und ohne durch richterliche Hilfe gezwungen zu werden, mich befriedigen würden, hab ich bisher Abstand genommen, mich auf meiner Schwager Deklaration vom 8ten September 1779 weiter zu erklären. So aber bis dato keines von denselben weder schriftlich noch mündlich sich bei mir gemeldet, noch seine Schuldigkeit berichtigt hat, so bin ich genötigt mich abermals an Ein Hochlöbliches Amt zu wenden. Soweit demnach zuvorderst die Zinsforderung von den an meinen Vater geliehenen 35 Gulden anlangt. So ist zwar wahr, dass ich darin in meinem ersten Schreiben vom dritten Januar 1779 keine besondere Erwähnung getan, ebenso gewiss ist aber auch, dass ich noch einmal ausdrücklich daran erinnert habe. Da hingegen wird Hochlöbliches Amt aus der eingeschickten Original Handschrift sehen, dass mein Vater mir darinnen die Zinszahlung ausdrücklich versprochen hat. Also bestehe ich ebenfalls mit allem Recht auf den von mir angeforderten Zinsen und wird es demnach etwas leichter sein, das Inventarium hier noch abzuändern.
Belangend das von meinem Schwager Ritter geforderte Kapital mit Zinsen. So ist dessen vorgebliche Schenkung, wie ich bereits in meinem vorigen Schreiben aufgeführt habe, ein lahmes Geschwätz. Ebenso nichtig und falsch ist meines Schwager Ritters Gegenforderung, auch weshalb derselbe eine besondere Berechnung beim Hochlöblichen Amt übergeben will. Es ist aber leicht einzusehen, dass alle diese Vorspiegelungen nur darauf abzielen, mich mit meiner ihmseits eingestandenen liquiden Forderung aufzuhalten und Vorzuführen. Da ich aber keineswegs schuldig bin, mich auf alle diese illiquide Einwendungen im mindesten einzulassen. Je mehr die Rechte ausdrücklich verordnen, dass eine liquide Forderung durch illiquide Einwendungen und Gegenforderungen nicht aufgehalten werden soll. So bitte ich Hochlöbliches Amt gehorsamst meinen Schwager Ritter zur Bezahlung der von ihm geforderten liquiden Schuldforderung und bis dato anfallenden Zinsen ad 75 Gulden anzuhalten und denselben mit seinen illiquiden Einwendungen und Gegenforderung zu verweisen.Übrigens gelangt noch an löbliches Amt hiermit eine weitere gehorsamste Bitte; meinen Schwager Georg Hauk zur Abführung derer nach Abzug der abschläglich bezahlten 8 Luis d`or an mich ausständig gebliebenen Erbgeldern und Zinsen gleichergestalt gehorsamst anzuhalten
Ich verharre mit der vollkommensten Hochachtung
Eines Hochlöblichen Amts
Burbach, den 12. Juni 1781

Gehorsamst Knoerzer

Es folgte eine dringende amtlich Ermahnung an Johann Ritter und Georg Hauk, worauf beide versprachen, die Hälfte der Forderung innerhalb von sechs Wochen an ihren Schwager nach Burbach zu schicken. Georg Hauk hatte anscheinend seinem Treschklingen Schwager, Johann Ritter, dessen Erbe ausbezahlt. Die Zahlungen an Valentin Knörzer zogen beide immer weiter hinaus, glaubten sie, dass der Schwager letztendlich verzichten würde ?

1786 verkaufte Georg Hauk einen Teil seines Hofraumes als Bauplatz und von dem Sechstel von Melchior Burgs Hof hatte er sich vermutlich auch trennen müssen.
1796, 18 Jahre nach dem Tod von Peter Knörzer erreichte ein Schreiben des Anwaltes Wilhelm du Pont aus Frankenthal den Treschklinger Amtmann

Großlöbliches Amt
Auf erhaltenem Auszug Großlöblichen Amts vom 1. und 29. Mai 1794 in Sachen Herrn Renovator Knörzer von Burbach ad dessen beide Schwager Georg Hauk und Johann Ritter zu Treschklingen ad 133 Gulden 46 Kreuzer und 102 Gulden 30 Kreuzer. Habe beides unterm 7. Juni des Jahres a 110 Gulden abschläglich bezahlt in Empfang genommen, da aber die bisherigen Kriegsläufe und geschlossene Rheinpassage mich verhinderten um das verbliebene Zeit Quantum nach Verlöschung gesetzter Frist anstehen zu können. So will dermalen Ein Großlöbliches Amt gehorsamst bitten, die Debenden hierzu anzuhalten, die restliche Schuld gefälligst selbst beizutragen und die etwaige Knörzerische Schuldigkeit davon abzuziehen.
Frankenthal , den 1. März 1796
Gehorsamst Wilhelm Du Pont Knörzerischer Anwalt

1794 hatte Georg Hauk 66 Gulden dem Anwalt übergeben, Johann Ritter 51 Gulden. Das „Amt“ hatte noch im gleichen Jahr 108 Gulden von beiden erhalten. Nach der Endabrechnung des Anwalts mit Zinsen und Gebühren, die auch immer wieder anfielen, hatte Georg Hauk noch 79 Gulden zu bezahlen und Johann Ritter 66 Gulden.
Am 23. Februar 1802 heiratete Georg Hauks Tochter Christina Regina, den Metzger Friedrich Keppele. Vermutlich übergab Georg Hauk dann seinen Besitz an Schwiegersohn und Tochter. Sie hätten nach dem Tod der Eltern mit drei Geschwistern zu teilen.
Bei dem kinderlosen Ehepaar Christina Regina und Friedrich Keppele hielt sich ein Neffe aus Heilbronn auf, Gottlieb Hoffmann. Er starb am 29. Dezember 1813 im Alter von 22 Jahren. Im Totenbuch der Kirchengemeinde Treschklingen wurde vermerkt: Im Kirchhof wurde vor der Beerdigung der Sarg nicht mehr geöffnet wegen der gehabten epidemischen Krankheit. Christina Regina Keppele starb am 15. Januar 1814, 32jährig, Friedrich Keppele am 21. Januar 1814, er wurde 38 Jahre alt. Wenige Wochen nach ihnen starb ein weiterer Neffe, Christian Peter Ritter im Alter von 39 Jahren.
Johann Georg Hauk starb 1817. Anna Margaretha Hauk, geborene Knörzer starb 1827 als letzte Nachfahrin Johann Peter und Maria Elisabetha Knörzers.
Mit ihren Verwandten im Saarland gab es vermutlich nie mehr Kontakte.

Quellen: GLA Karlsruhe, Bob Goff USA, Paul Glass Ensheim, Stadtarchiv Bad Rappenau, Treschklinger Kirchenbücher

Margaret Niklaus

 


siehe auch:

Margret Niklaus, Klaus Rössler, Patricia Brandl, Helmut Niklaus: Treschklinger Familien ~ 1650 bis ~ 1950; Ortsfamilienbuch Treschklingen; Treschklingen 2004; Enthalten auf CD Kirchenbuch-Bearbeitungen im Raum Sinsheim

Margaret und Helmut Niklaus: DVD „Treschklingen 1890 − 2011“; Wie sich das Dorf seit 1890 verändert hat, Kraichgauer Stimme vom 3.1.2012

Paul Glass: Die Kartierung des Ensheimer Banns durch den nassau-saarbrückischen Geometer Georg Valentin Knoertzer – hier findet sich auch die Bannkarte aus dem Artikel von Frau Niklaus

Paul Glass: Der nassau-saarbrückische Geometer Georg Valentin Knoertzer

 

 

 


 

Anmerkung

Nach meinen eigenen Nachforschungen gab es unter den Täuflingen der Pfarrkirche „St. Valentin“ zeitgleich mit Jacobi (*um 1580) auch Joannis und Michaelis als Väter, vermutlich Brüder.

Anmerkung 1 dieser Hannß Friederich Gnörtzer war nicht der Vater, sondern Hanß Leonhard Knörtzer (1652-1733), von dessen Linie es weiter geht, wie die Kirchenbücher zeigen.

 

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 503 I U 701 Alt-/Vorsignatur: B 503 I U 744 Lokatur Bü 70 Kloster Schönthal B. 31 1

Anmerkung 2Zudem findet sich zu Lauda:

1573 Juli 18 Gottfried von und zu Aschhausen, würzburgischer Amtmann zu Lauda, verpachtet Bernhard Knörzer von Diebach und dessen Frau Apollonia 1/2 seines vogt- und gültbaren Hofs zu Oberndorf, gelegen in der Cent Ballenberg, samt Zugehörden und dem Mutzenbrünnleingut als Erblehen. Ferner werden die Bedingungen für eine eventuelle Verpachtung der denen von Aschhausen zustehenden Schäferei in Oberndorf festgelegt. Zeugen: 1) Lorenz Schelcher, Schultheiß zu Krautheim (Crautta), 2) Hans Ostertag (-tach), Schultheiß zu Westernhausen (Westerichhausen), 3) Stoffel Hartmann (Hardman) zu Marlach, 4) Konz Geldenboth (Gelttenbot) zu Morsbach (Marschbach), 5) Stoffel Flachs, Schäfer zu Sindeldorf, 6) Klaus Heuffle zu Diebach, 7) Hans Knörzer zu Rossach und 8) Hans Schirmer zu Winzenhofen Siegler: der A. Ausf. Perg. – 1 Sg. abg., Pressel anh. – Rv. Prov.: Aschhausen, von [?]

Man könnte davon ausgehen, es handelt sich um Verwandte.

Scheinbar wurden auch nicht alle Knörtzer evangelisch, da u.a. 1810 im Standesbuch Altheim katholische Knörtzer zu finden sind.

 

1Digitalisat im Angebot des Archivs: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-811537-1 Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg. Namensnennung 3.0 Deutschland

 

Copyright © 2002-2024 Deutsche Kolonisten All rights reserved.
This site is using the Desk Mess Mirrored theme, v2.5, from BuyNowShop.com.

Deutsche Kolonisten

Diese Seite verwendet Cookies und Google Analytics, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung